Aquaplaning oder Ölfilm?
04.10.2025 RheinfeldenVerunfallt mit dem Führerausweis auf Probe: 21-Jähriger erhebt Einsprache
Wegen Nichtanpassens der Geschwindigkeit und Nichtbeherrschens des Fahrzeugs per Strafbefehl verurteilt, verlangte ein 21-jähriger serbischer Staatsangehöriger vor Gericht einen kostenlosen ...
Verunfallt mit dem Führerausweis auf Probe: 21-Jähriger erhebt Einsprache
Wegen Nichtanpassens der Geschwindigkeit und Nichtbeherrschens des Fahrzeugs per Strafbefehl verurteilt, verlangte ein 21-jähriger serbischer Staatsangehöriger vor Gericht einen kostenlosen Freispruch: Nicht zu hohes Tempo habe seinen Mercedes ins Schleudern gebracht, sondern Öl auf der Fahrbahn.
Judith Natterer Gartmann
«Finden Sie mal einen Job im Autogewerbe ohne Fahrausweis», meinte der heute fertig ausgebildete Automobilfachmann für schwere Nutzfahrzeuge am Montag vor Bezirksgericht Rheinfelden. In die gleiche Kerbe schlug sein Verteidiger: Würde der Strafbefehl nicht aufgehoben, könnte das für seinen Mandaten desaströs herauskommen. Nämlich so, dass der Führerausweis auf Probe, den dieser erst habe, annulliert würde. Mitsamt Weiterbildungen, worunter die bestandene Anhängerfahrprüfung.
Schleuderfahrt am Sonntagmorgen
Offenbar unbestrittenermassen war der damals 19-Jährige am Sonntag, 15. Januar 2023, am Steuer eines Mercedes auf der A3 Richtung Zürich unterwegs. Auf dem Beifahrersitz sein Cousin, hinter ihnen zwei Kollegen in weissem Audi. Um 9 Uhr wechselte der Mercedes bei Mumpf mit wohl etwa 120 km/h von der Überhol- auf die Normalspur, kam dabei ins Rutschen und kollidierte seitlich mit der Mittelleitplanke. Von dort weggeschleudert, kam das Auto mit eingedrückter Front auf der Normalspur zum Stillstand. Beschädigt wurden nicht nur Mercedes und Leitplanke, sondern auch der Audi und ein drittes Fahrzeug.
Bedingte Geldstrafe und Busse
Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verhängte mit Strafbefehl vom 14. Februar 2023 eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse in Höhe von 300 Franken. Wegen Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse und wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs. Ersteres taxierte die Staatsanwaltschaft als grobe Verkehrsregelverletzung: Der Beschuldigte habe eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer geschaffen.
Rutschen auf der nassen Fahrbahn, also Aquaplaning, sei der Grund für die Schleuderfahrt gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Nein, es habe Öl auf der Strasse gehabt, so der Beschuldigte auch am Montag: Als er nach dem Unfall ausgestiegen sei, habe es unter und vor dem Auto dieses Regenbogenmuster am Boden gehabt, also Öl. Geregnet habe es zudem gar nicht so fest. Dem widersprach der Mitarbeiter des damals aufgebotenen Abschleppdienstes aus dem Zeugenstand: Der Regen sei so stark gewesen, dass die Scheibenwischer nicht mehr nachgekommen seien. Ob am Boden Öl gewesen sei oder etwas anderes, könne er nicht sagen. Ebenso wenig, ob die schillernde Pfütze schon vor dem Unfall bestanden habe, oder ob die Flüssigkeit erst aus dem havarierten Mercedes gekommen sei.
Gerichtspräsident Matth ias Meier, der als Einzelrichter über die Einsprache zu urteilen hatte, entschied im Sinne der zweiten Variante und damit gegen die Version mit dem vorbestehenden Ölfilm: Das Szenario «Aquaplaning» erscheine plausibel und liesse sich etwa auch durch die Aussagen der Kollegen im Audi stützen.
Grobe Verkehrsregelverletzung
Dementsprechend bestätigte das Gericht die Verurteilung wegen Nichtanpassens der Geschwindigkeit und stufte diese gleich wie die Staatsanwaltschaft als grobe Verkehrsregelverletzung ein.
Von einer Verurteilung auch wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs sah es ab: Dieser zweite, weniger spezifizierte Tatvorwurf entfalle. Wieder kassierte der Beschuldigte eine bedingte Geldstrafe und eine Busse von 300 Franken. Wegen der wegfallenden Verurteilung wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs reduzierte das Gericht die Anzahl Tagessätze von 20 auf 15, hob jedoch deren Höhe von 30 auf 60 Franken an: Anders als noch im Februar 2023 sei der Beschuldigte heute ausgelernt und verdiene normal.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Generell gilt bis zur Rechtskraft einer strafrechtlichen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Über eine allfällige Anulation des Fahrausweises entscheidet das Strassenverkehrsamt.

