Emotionale Beherrschung ist in der AHV-Debatte ratsam. Wenn ehemalige Bundesräte uns mitteilen, wie wir abzustimmen haben, weckt das keine guten Emotionen. Schliesslich sind wir keine Kinder, die man auf den rechten Weg führen muss. Trotzreaktionen sind aber kindisch. Das hätte ...
Emotionale Beherrschung ist in der AHV-Debatte ratsam. Wenn ehemalige Bundesräte uns mitteilen, wie wir abzustimmen haben, weckt das keine guten Emotionen. Schliesslich sind wir keine Kinder, die man auf den rechten Weg führen muss. Trotzreaktionen sind aber kindisch. Das hätte wiederum Auswirkungen darauf, wie wir zukünftig behandelt werden. Vielleicht werden wir bald mit Lollis geködert und wir empören uns dann darüber, dass es vegane Lollis sind. Wenn man die Leute wie kleine Kinder behandelt, werden sie sich auch so verhalten. Angesichts dieses Aus- blicks wird es höchste Zeit, dass wir uns wieder etwas Respekt verschaffen. Das schaffen wir, indem wir nüchtern nicht nur unsere persönlichen Bedürfnisse in den Vordergrund stellen. Von der 13. AHV-Rente würden die heute 63-Jährigen maximal profitieren, da sie in zirka zwei Jahren die Zusatzrente erhalten, aber für die Zusatzfinanzierung kaum einstehen müssten. Alle aus dieser Altersgruppe verdienen maximalen Respekt, wenn sie Nein stimmen. Bei der Renteninitiative der Jungfreisinnigen gehörten die heute zirka 60-Jährigen zu den ersten, die bei einem Ja für eine nachhaltige AHV einstehen würden. Ja-Stimmen aus dieser Altersgruppe verdienten ebenfalls grossen Respekt.
Oft wird ein Verfassungsartikel zitiert, um die 13. AHV-Rente zu rechtfertigen. Juristen werden in einer emotionalen Debatte aber genauso wenig angehört wie Finanzmathematiker. Richten wir daher den Blick auf das grosse Ganze – die Präambel unserer Bundesverfassung: «… im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, …und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, …». Der erste Teil passt perfekt zur Renteninitiative, der zweite Teil aber nicht zur Initiative für eine 13. AHV-Rente, da die damit besonders begünstigten Jahrgänge bei Weitem nicht vollumfänglich zu den Schwachen zählen. Sorgen wir also für ein verfassungswürdiges und respekteinflössendes Ergebnis am 3. März: Ja zur Renteninitiative und Nein zur Initiative für eine 13. AHV-Rente.
MANUEL MAUCH, PRÄSIDENT FDP BEZIRK RHEINFELDEN, WALLBACH