Ärger mit dem Puff in Rheinfelden

  14.04.2023 Brennpunkt

Stadt verlangt Einstellung des Betriebs

In Rheinfelden an der Baslerstrasse werden seit einigen Monaten Räumlichkeiten an Sexanbieterinnen vermietet. Da die Umnutzung und der Umbau der Liegenschaft von der Stadt nie bewilligt worden sind, hat der Stadtrat die Einstellung des Betriebs verfügt.

Valentin Zumsteg

An der Baslerstrasse 57a in Rheinfelden steht ein kleines Häuschen, das seit einigen Monaten von Prostituierten genutzt wird. «Sehr diskretes Einfamilienhaus ohne Nachbarn, grosser Aussenbereich und eigene Parkplätze. Alle Zimmer klimatisiert. 800 Franken pro Person und Woche», so werden die Zimmer auf einer einschlägigen Webseite für Prostituierte beworben.

An falscher Tür geklingelt
Der Sexbetrieb blieb indes nicht unbemerkt, denn entgegen den Aussagen in der Ausschreibung gibt es dort durchaus Nachbarn. Und diese haben wenig Freude am nächtlichen Verkehr: «Die Freier parkieren ihre Autos wild, auch bei uns. Sie haben schon bei mir an der Tür geklingelt, weil sie das Bordell nicht auf Anhieb fanden», sagt jemand aus der Nachbarschaft, der anonym bleiben möchte. In der Vergangenheit seien regelmässig Lieferwagen mit ausländischen Kennzeichen vorgefahren und hätten Frauen ausgeladen. «Die sahen teilweise sehr jung und verschüchtert aus», erzählt jemand anderes. Die Polizei war offenbar schon mehrfach vor Ort.

Die Stadtbehörden sind im Bilde über die Situation: «Wir haben von der Nutzung Kenntnis erhalten. Demnach werden an der Baslerstrasse 57a Räumlichkeiten und Wohnungen an selbständige Sexarbeiterinnen vermietet, die ihre Dienstleistungen für kurze Zeit an diesem Standort anbieten und in dieser Zeit auch hier wohnen», erklärt Stadtschreiber Roger Erdin auf Anfrage. Prostitution ist in der Schweiz grundsätzlich legal. Eine Bewilligungspflicht besteht im Kanton Aargau nicht, es müssen jedoch alle gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden, namentlich jene des Arbeits- und Aufenthaltsrechts.

«Unbewilligte Nutzung einstellen»
«Vorliegend stellt sich jedoch die Frage, ob die Nutzung an dieser Lage zulässig beziehungsweise zonenkonform ist», betont Erdin. Die Liegenschaft befindet sich in einer Arbeitszone, in welcher Wohnungen nur sekundär, zur Überwachung eines gewerblichen Betriebes, erlaubt sind. «Im Gebäudeinnern der Liegenschaft wurden nach unseren bisherigen Erkenntnissen ohne entsprechende Baubewilligung diverse Umnutzungen und Umbauarbeiten vorgenommen. Unter anderem wurden in Gewerbe- und Lagerräumen neu Wohnungen eingebaut. Diese werden sowohl als Räumlichkeiten für sexuelle Dienstleistungen als auch als Wohnraum der Sexarbeiterinnen genutzt», so Erdin.

Bereits im Januar dieses Jahres habe das Stadtbauamt deshalb die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes oder die Einreichung eines Baugesuchs verlangt. Nachdem gemäss Erdin weder ein Rückbau erfolgte, noch ein Baugesuch eingereicht wurde, ist der Stadtrat aktiv geworden: Anfang April hat er verfügt, dass die unbewilligte Nutzung der Gewerbe- und Lagerräume als Räumlichkeiten für sexuelle Dienstleistungen und als Wohnraum der Sexarbeiterinnen einzustellen ist. Dieser Entscheid sei jedoch noch nicht in Rechtskraft erwachsen.

Eigentümerin des Gebäudes ist die Firma InvestVision AG. «Wir haben die Immobilie als Gewerbeliegenschaft an Divine Apartments vermietet», sagt Verwaltungsrat Stefan R. Amstutz. Diese «Divine Apartments» vermieten die Zimmer ihrerseits an die Prostituierten weiter. Wie lange das noch so läuft, ist derzeit offen. Gemäss Amstutz soll aber demnächst ein Baugesuch nachgereicht werden.


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