An den Sonntagen vom 27. September und 29. November entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über sechs eidgenössische und zwei aargauische Vorlagen. Im September geht es um die Volksinitiativen «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» und ...
An den Sonntagen vom 27. September und 29. November entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über sechs eidgenössische und zwei aargauische Vorlagen. Im September geht es um die Volksinitiativen «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» und «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)». Im November dürfen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer; zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»; zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» und zur Änderung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial äussern. Auf kantonaler Ebene kommen im November die Änderung des Steuergesetzes und die Verfassungsänderung betreffend Notstandsrecht zur Abstimmung.
(nfz)