Abgenutzte Halme, brüchiges Material

  06.11.2025 Frick

Der Kunstrasen in Frick weist altersbedingt Mängel auf und muss ersetzt werden

Witterungsunabhängige Nutzung, deutlich weniger Aufwand beim Unterhalt – das Kunstrasenfeld hat viele Vorteile, aber eine begrenzte Lebensdauer. Am 21. November liegt der Gemeindeversammlung der Verpflichtungskredit über brutto 522 000 Franken für den Ersatz des Kunstrasens zur Abstimmung vor.

Simone Rufli

«Die Lebensdauer eines Kunstrasens beträgt nach heutigen Erkenntnissen je nach Nutzungsintensität zwischen 10 und 12 Jahren.» So steht es geschrieben in der Botschaft zur Einwohnergemeinde-Versammlung, die in diesen Tagen in die Fricker Haushalte verteilt wird. «Im März 2022 wurde vom Institut für Sportbodentechnik ein Prüfbericht verfasst, der aufzeigte, dass der Rasen die Anforderungen für den Meisterschaftsbetrieb nicht mehr erfüllt», heisst es weiter. In Absprache mit dem Aargauer Fussballverband habe erreicht werden können, dass der Kunstrasen trotz gravierender Mängel – abgenutzte Halme, brüchiges Material, schadhafte Linien – mit Auf lagen bis maximal Ende 2026 eingesetzt werden darf.

Hat sich der Kunstrasen in den letzten 13 Jahren zu seinem Nachteil verändert, so hat der FC Frick im selben Zeitraum weiter an Attraktivität gewonnen. Die Anzahl der Aktiven stieg in den letzten 15 Jahren um rund 120 Personen bzw. 30 Prozent. Aktuell verfügt der FCF über 28 Mannschaften mit total rund 500 Spielerinnen und Spielern. Ohne Kunstrasen würde die Infrastruktur für die vielen Mannschaften und auch den Schulsport nicht mehr ausreichen, hält der Gemeinderat weiter fest. «In Frick und der Region ist keine geeignete Ersatzinfrastruktur vorhanden. »

Unterboden und Tragschicht bleiben
Der bestehende Kunstrasen auf den Aussensportanlagen des Oberstufenzentrums Ebnet wurde im Jahr 2012 als Ersatz für den früheren Sandplatz erstellt und im Oktober desselben Jahres in Betrieb genommen. Die Baukosten beliefen sich damals auf 900 000 Franken. 13 Jahre später, am kommenden 21. November, beantragt der Gemeinderat der Einwohnergemeinde-Versammlung nun einen Verpflichtungskredit in der Höhe von brutto 522 000 Franken (inklusive Mehrwertsteuer) für den Ersatz des Kunstrasens zu genehmigen. Die geringeren Kosten für den Ersatz erklären sich damit, dass der Unterboden (inklusive Kofferung mit Schotter und Lava) wie auch die Tragschicht und die Dämpfungsschicht weiterverwendet werden können. Ersetzt werden muss der Rasenteppich, der «je nach Benutzungsintensität eine ähnliche Lebensdauer wie der aktuelle Kunstrasen haben wird».

Effektive Kosten: 304 500 Franken
Wie schon bei der Realisierung des Kunstrasenplatzes im Jahr 2012 beteiligen sich wiederum der FC Frick, die Nachbargemeinde Gipf-Oberfrick und der Swisslos-Fonds des Kantons Aargau an der Finanzierung. «Zudem wurden alle Gemeinden in der Region für einen Beitrag angeschrieben, aus denen Spielerinnen und Spieler im Umfang von mindestens einem Prozent des Vereinsbestands stammen», heisst es in der Botschaft. Eine Kostenbeteiligung bereits zugesagt haben die Einwohnergemeinden Gipf-Oberfrick (100 000 Franken), Densbüren (4000 Franken), Herznach-Ueken (15 000 Franken), Wölflinswil (5000 Franken) sowie Zeihen (1500 Franken). Der FC Frick steuert 30 000 Franken bei, aus dem Swisslos Fonds fliessen 62 000 Franken. Das Total der zugesicherten Beiträge beträgt 217 500 Franken. Damit verbleiben der Einwohnergemeinde Frick effektive Kosten in der Höhe von 304 500 Franken.


Freitag, 21. November 2025, Mehrzweckhalle 1958. 19.45 Uhr: Ortsbürgergemeinde-Versammlung; 20.15 Uhr: Einwohnergemeinde-Versammlung. Nach der Versammlung sind alle zu einem Apéro am Ende der Legislaturperiode eingeladen.


Steuerfuss unverändert

Für das Jahr 2026 unterbreitet der Gemeinderat ein Budget mit einem Umsatz inklusive der Spezialfinanzierungen von rund 40,7 Millionen Franken (Vorjahr 39,3 Mio.), dies bei einem unveränderten Steuerfuss von 102 %. «Es wird mit einem Ertragsüberschuss ohne Spezialfinanzierungen von 47 820 Franken (Budget 2025 Ertragsüberschuss 61 630 Franken) gerechnet. Bei einer Selbstfinanzierung von 2 925 280 Franken und Nettoinvestitionen von 5 324 300 Franken resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von rund 2, 4 Mio.», schreibt der Gemeinderat in der Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 21. November.


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