Abbaustandort und Deponie in Arisdorf
01.10.2026 Fricktal, BaselAnpassung kantonaler Richtplan
Der Kantonale Richtplan (KRIP) soll überarbeitet bzw. ergänzt werden. Unter anderem ist in Arisdorf ein neuer Abbau- und Deponiestandort geplant.
Die Überarbeitung schafft die Grundlage für den Tonabbau durch die Schweizer Salinen ...
Anpassung kantonaler Richtplan
Der Kantonale Richtplan (KRIP) soll überarbeitet bzw. ergänzt werden. Unter anderem ist in Arisdorf ein neuer Abbau- und Deponiestandort geplant.
Die Überarbeitung schafft die Grundlage für den Tonabbau durch die Schweizer Salinen AG. Ausgelaugte Salzkavernen können dadurch künftig neu bewirtschaftet werden, indem sie mit aufbereitetem Ton verfüllt werden. Die Festlegung von neuen Deponiestandorten erhöht gleichzeitig die Entsorgungssicherheit für schwach und wenig verschmutztes Aushubmaterial und für nicht verwertbare Rückbaustoffe.
Neuer Abbau- und Deponiestandort in Arisdorf geplant
Die Schweizer Salinen AG stellen den Antrag, das Gebiet «Langacher» in Arisdorf als Abbau- und Deponiestandort im Objektblatt Abbau im kantonalen Richtplan festzusetzen. Um auch die Restsole, eine konzentrierte wässrige Salzlösung, in den ausgedienten Kavernen nutzen zu können und ihre langfristige Stabilität zu verbessern, sollen diese mit einem auf bereiteten Tongemisch verfüllt werden.
Konkret beabsichtigt die Schweizer Salinen AG, im Raum Nordwestschweiz für die Wiederauffüllung der abgebauten Salzkavernen pro Jahr rund 150 000 Kubikmeter Opalinuston abzubauen. Eine systematische Evaluation ergab, dass der Standort «Langacher» in Arisdorf das am besten geeignete Gebiet dafür ist.
In der Tongrube entsteht durch den Tonabbau ein Leervolumen, das mit nicht verwertbaren, mineralischen Bauabfällen (Typ B-Material gemäss V VEA) verfüllt werden kann. Vertiefte Abklärungen haben bestätigt, dass sich der Standort als Deponie eignet. Der Regierungsrat beantragt deshalb, das Gebiet «Langacher» in Arisdorf sowohl als Abbau- als auch als Deponiestandort im Richtplan festzusetzen.
Mit der vorliegenden Anpassung des Objektblatts Deponie im Kantonalen Richtplan werden zusätzlich zum Deponiestandort «Langacher» in Arisdorf drei weitere Vorhaben festgelegt:
• Die Richtplan-Anpassung 2018 verlangte, dass der Kanton die Standorte «Schäftlete / Chlus» und «Leisiboden» detailliert evaluiert und jenen Standort als Deponiestandort Typ A im Richtplan festsetzt, der Mensch und Umwelt am wenigsten beeinträchtigt. Darauf basierend soll der Deponie-Standort «Leisiboden» nun festgesetzt und «Schäftlete/Chlus» gelöscht werden.
• Der Kanton will eine eigene Deponie Typ B betreiben. Als geeigneter Standort hat sich das Gebiet im Umfeld der Deponieanlage Elbisgraben erwiesen. Der Standort «Elbis» in Füllinsdorf soll nun definitiv im Richtplan festgesetzt werden.
• In den letzten drei Jahren sind zusammen mit dem Kanton Solothurn verschiedene Untersuchungen und Abklärungen in Zusammenhang mit einer möglichen bikantonalen Deponie «Gauset» in Reigoldswil / Seewen durchgeführt worden. Der Kanton Solothurn wird den Standort nun in seinem Richtplan als Zwischenergebnis aufnehmen. Da aufgrund der Lage und des Geländes nur ein Standort über die Kantonsgrenze hinweg Sinn macht, beantragt der Baselbieter Regierungsrat, den Standort «Gauset» ebenfalls als Zwischenergebnis in den Richtplan aufzunehmen.
Mit den bisherigen und den neu festgesetzten Deponie-Standorten ist ein Deponievolumen von rund 24 Millionen Kubikmetern möglich.
Die Vernehmlassung für die KRIP-Anpassung 2026 Abbau / Deponie dauert vom 23. September 2026 bis zum 31. Januar 2027. Die Landratsvorlage und die Objektblätter können unter http://www.baselland.ch/vernehmlassungen heruntergeladen werden.
