Inkrafttreten am 1. Mai 2026
Mit dem neuen Sportgesetz und der neuen Sportverordnung erhält die Aargauer Sportförderung erstmals eine gesetzliche Grundlage. Die neuen Erlasse sollen die Zusammenarbeit von Kanton, Gemeinden und Sportorganisationen stärken.
Der Sport ...
Inkrafttreten am 1. Mai 2026
Mit dem neuen Sportgesetz und der neuen Sportverordnung erhält die Aargauer Sportförderung erstmals eine gesetzliche Grundlage. Die neuen Erlasse sollen die Zusammenarbeit von Kanton, Gemeinden und Sportorganisationen stärken.
Der Sport nimmt in unserer Gesellschaft eine zentrale Rolle ein, weil er die Gesundheit fördert, Integrationsprozesse unterstützt und den sozialen Zusammenhalt stärkt. Im Kanton Aargau sind mehr als 1000 Sportvereine als bedeutende Orte der Bewegung, der Begegnung und des Austauschs etabliert. Sport weckt Emotionen, verbindet Menschen über alle Generationen hinweg und schafft ein hohes Identifikations- und Begeisterungspotenzial.
Passende Sportinfrastruktur
Geeignete Sportanlagen sind eine zentrale Voraussetzung für den Breiten- und Leistungssport. Ein wesentlicher Teil der Sportförderung betrifft deshalb Planung, Bau, Sanierung und Nutzung von Sportanlagen. Das neue Sportgesetz stärkt die regionale Koordination, damit knappe Flächen und finanzielle Mittel dort eingesetzt werden, wo Anlagen tatsächlich gebraucht werden. Zu diesem Zweck stimmen Kanton und Gemeinden ihre Planungen gestützt auf ein kantonales sowie regionale Sportanlagenkonzepte besser aufeinander ab. Projekte von kantonalem Interesse können in Zukunft bei Bedarf auch durch ordentliche Staatsmittel mitfinanziert werden, wenn der Swisslos-Sportfonds nicht genügend Mittel zur Verfügung stellen kann.
Eine weitere Neuerung betrifft zusätzliche Trainings- und Wettkampfstützpunkte für den Nachwuchsleistungs- und Spitzensport im Kanton Aargau.
Der Kanton will sich auch für einen gesunden, respektvollen und fairen Sport einsetzen und bekämpft unerwünschte Begleiterscheinungen wie Doping sowie physische und psychische Gewalt. Unterstützungsbeiträge an Sportorganisationen wie Verbände, Vereine, Leistungssportzentren oder Veranstalter sind deshalb neu an die Einhaltung einer Ethik-Charta geknüpft. (mgt/nfz)