Aargau: Feuerverbot im Freien wird aufgehoben – Feuerverbot im Wald und am Waldrand bleibt bestehen

  27.08.2026 Brennpunkt

Der Kanton Aargau hebt das Feuerverbot im Freien auf. Im Wald und am Waldrand bleibt das Verbot aber bestehen. 

Die tieferen Temperaturen und der Regen der vergangenen Tage führen betreffend die Brandgefahr zu einer leichten Entspannung, weshalb das absolute Feuerverbot im Freien und das kantonale Feuerwerksverbot per 27. August 2026 um 12.00 Uhr aufgehoben werden können. Die Niederschläge waren aber wenig ergiebig, und die Trockenheit hält an. Dies führt betreffend die Waldgebiete zu einem weiterhin hohen Risiko von Bränden. Das Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand, das seit Mittwoch, 24. Juni 2026, 18.00 Uhr, gilt, bleibt deshalb bis auf Weiteres bestehen.
Die Gemeinderäte können wenn nötig lokal strengere Feuerverbote erlassen, aber keine Ausnahmen von den kantonalen Verboten bewilligen. Für Feuerwerke gelten wieder die kommunalen Bestimmungen. In der Regel ist das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung nur am 31. Juli und am 1. August sowie an Silvester und Neujahr möglich, sofern kein situatives Verbot seitens Kanton oder Gemeinde besteht.
Aufgrund der Trockenheit besteht nach wie vor im Wald, im Offenland (Felder, Wiesen) sowie im Siedlungsgebiet erhöhte Brandgefahr. Das Grillieren in befestigten Feuerstellen und die Nutzung von Kohlegrills im Siedlungsgebiet ist wieder zulässig, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Das Verwenden von Gas- und Elektrogrill ist bei vorsichtigem Einsatz auch im Wald zulässig.


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