Fossilien-Plünderungen in Gansingen

  08.09.2022 Gansingen, Natur

Unbekannte haben in Gansingen Felsen aufgebrochen und nach Fossilien gesucht. Der Gemeinderat reagiert mit Verbotsschildern.

Bernadette Zaniolo

«Ich stelle in letzter Zeit vermehrt fest, dass skrupellose Typen die Doggerschichten im Gansinger Gebiet des Cheisachers aufbrechen, um an Fossilien zu gelangen», hält der Cheisacher-Turmwart Georges Oeschger gegenüber der NFZ fest. Er ergänzt: «Sie gehen mit Brecheisen zur Sache. So einen 80 Zentimeter langen Geissfuss hatte ich hinter einer Buche gefunden.» Der herausgelöste Fels werde dann liegen gelassen «oder sie schmeissen das Geröll den Hang hinunter». Turmwart Oeschger musste sich wiederholt mit solchen Grabungen auseinandersetzen. Er hat auch schon Gruppen beim Graben angetroffen und sie darauf hingewiesen, dass es verboten sei, auf fremdem Land zu graben. «Ich stelle ihnen dann die Frage, was sie machen würden, wenn plötzlich jemand auf ihrem Grundstück graben würde.»

Er schätzt, dass alleine im Gebiet «Isegrabe», einer geologischen Verwerfung, in den letzten 15 Jahren 30 Kubikmeter Felsen durch solche Grabungen abgetragen wurden. Der pensionierte Gansinger Lehrer Thomas Senn weiss, dass es für Kinder faszinierend ist, wenn diese kleine, schöne Schnecken finden. Gleichzeitig weist er auf die damit verbundene Gefahr hin. «Oft werden dadurch Bäume unterhöhlt. Bei starkem Wind können diese umfallen.»

Die Gemeinde Gansingen hat bereits mit zwei Verbotsschildern reagiert und will nun mit weiteren Schildern diesem Verhalten entgegenwirken. Georges Oeschger sagt: «Wir hoffen auch mit vermehrter Kontrolle, dass der Täter oder die Täterschaft erwischt werden kann.»

Daniel Schaub, Sektionsleiter im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), sagt auf Anfrage, dass solche Grabungen nicht generell verboten seien. Aber der Paragraph 5 des kantonalen Dekrets über Naturund Landschaftsschutz (NLD) besagt, «dass das gewerbsmässige Sammeln von Naturkörpern, zu welchen auch Versteinerungen gehören, eine Bewilligung durch den Kanton benötigt. Zudem gehören wissenschaftlich wertvolle Objekte dem Kanton beziehungsweise der Öffentlichkeit.» Auch er verweist darauf, dass es grundsätzlich verboten sei, fremden Grund ohne Zustimmung des Grundeigentümers zu betreten.

Errichten eines Klopfplatzes?
Gemäss David Wälchli, Präsident der Fricktalisch-Badischen Vereinigung für Heimatkunde (FBVH) sind Fossilien nicht dem Kulturgesetz unterstellt; es seien Naturdenkmäler. Wenn im «gesundem Rahmen» gesammelt werde und keine Flurschäden angerichtet werden, habe wohl niemand etwas dagegen. «Das Cheisacher-Tübli gibt es zu Tausenden», sagt Wälchli und mit einer «geordneten Aktion» könnte dies wohl auch die Attraktivität der Region weiter fördern. Damit meint er zum Beispiel die Errichtung eines Klopfplatzes an geeigneter Stelle (wie etwa in Frick), der ein oder zwei Mal pro Monat von der Öffentlichkeit (unter anderem Schulen) genutzt werden könnte. Dafür müsste aber die Gemeinde Abklärungen beim BVU machen und ein Gesuch stellen. «Die Bodenschätze würden so genutzt.» Der Präsident der FBVH ist überzeugt, dass auch eine Kooperation mit dem Jurapark und dem Naturama entstehen könnte; so etwa wie mit dem Legionärspfad.


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