87 600 Schülerinnen und Schüler gestartet
11.08.2026 AargauNeues Volksschulgesetz in Kraft
Für rund 15 000 Schülerinnen und Schüler hat am Montag mit dem ersten Kindergartentag oder dem ersten Schultag der «Ernst des Lebens» begonnen. Neu wird der Sprachstand vor dem Kindergarten erhoben, um dank frühem ...
Neues Volksschulgesetz in Kraft
Für rund 15 000 Schülerinnen und Schüler hat am Montag mit dem ersten Kindergartentag oder dem ersten Schultag der «Ernst des Lebens» begonnen. Neu wird der Sprachstand vor dem Kindergarten erhoben, um dank frühem Sprachunterricht mit besseren Deutschkenntnissen in die Schullaufbahn starten zu können.
Mit dem Start des neuen Schuljahrs treten das neue Volksschul- und das Mittelschulgesetz in Kraft. Dies bringt insbesondere im Volksschulbereich einige Neuerungen mit sich, die sich im Schulalltag bemerkbar machen. Ab der 3. Klasse der Primarschule sind Belege in promotionswirksamen Fächern, die in den Zwischenbericht oder das Jahreszeugnis einfliessen, zwingend mit Noten zu beurteilen. An der Oberstufe werden neu sowohl unentschuldigte wie auch entschuldigte Absenzen im Zwischenbericht und im Jahreszeugnis eingetragen. Dadurch erhalten die Lehrbetriebe bei der Rekrutierung ein vollständiges Bild über die Unterrichtspräsenz. Auch geben die Volksschulen die Ergebnisse des Check S3 an die Lehrbetriebe und die weiterführenden Schulen weiter.
Gezielte Förderung im frühen Kindheitsalter
Erstmals werden im Januar 2027 flächendeckend alle Gemeinden bei den Dreijährigen eine Umfrage zu den Deutschkenntnissen durchführen. Ziel ist, dass möglichst viele der Kinder, die wenig oder gar kein Deutsch verstehen und sprechen, vor dem Kindergarteneintritt ein Deutschförderangebot nutzen. Im Kindergarten gibt es neue Möglichkeiten, wie die Kindergartenzeit durchlaufen werden kann. Eltern können während des ganzen Kindergartens beantragen, dass ihr Kind mehr als einen halben Tag pro Woche fehlen darf. Ausserdem können Kinder bis zu drei Jahre im Kindergarten bleiben, wenn das für ihre Entwicklung gut ist. Damit soll erreicht werden, dass weniger Kinder zurückgestellt werden und die Kinder mit einem auf ihre Voraussetzungen angepassten Besuch möglichst gut und früh gefördert werden.
Ausbau von Sonderschulplätzen geplant
Bevor ein Kind einer Sonderschule zugewiesen werden kann, führt der Schulpsychologische Dienst die notwendigen Abklärungen durch. Dabei zeigten sich zwei Entwicklungen: Einerseits nimmt die Anzahl jüngerer Kinder mit einem hohen Förderbedarf zu und andererseits betrifft dies vorwiegend psychosoziale Beeinträchtigungen und tiefgreifende Entwicklungsstörungen (Autismus). Nicht alle 600 Schüler, bei welchen die Gemeinden eine Zuweisung an eine Sonderschule beantragten, können berücksichtigt werden. Aus Platzgründen erhalten nur 300 Kinder mit dem dringlichsten Bedarf einen passenden Platz an einer Sonderschule. Etwa 75 fanden Platz in einer Förderklasse plus. Die verbleibenden Schülerinnen und Schüler müssen in einer Regelklasse unterrichtet werden.
Neu: Förderklassen plus
Der Kanton Aargau versteht unter einer integrativen Schule die Integration von Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen und hohem Förderbedarf auf demselben Schulareal wie alle anderen Kinder, aber nicht zwingend in derselben Klasse. Mit den Förderklassen plus wird dies umgesetzt. Die einzelnen Schulen können Ressourcen bündeln und eine Basis für die gezielte Beschulung, Förderung und Unterstützung bieten. Gleichzeitig werden die Regelklassen entlastet. Ab dem Schuljahr 2026/27 starten 16 zusätzliche Gemeinden mit einer Förderklasse plus. So werden insgesamt rund 130 Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen im Kindergarten- und Primarschulalter in 21 Klassen an der Regelschule beschult und gefördert.
Neugestaltung Brückenangebot
Nach zweijähriger Pilotzeit wird das Brückenangebot nach Abschluss der Volksschule an der Kantonalen Schule für Berufsbildung auf das neue Schuljahr hin neugestaltet. Die bisherigen drei unterschiedlichen Angebote werden zusammengefasst. Das Brückenjahr begleitet Jugendliche (16. bis 21. Altersjahr) auf ihrem Weg in die Berufswelt und unterstützt sie bei der Lehrstellensuche. Es ist kostenpflichtig und dauert in der Regel ein Jahr, für Spätimmigrierte maximal zwei Jahre. Angeboten wird es an den vier Standorten: Aarau, Baden, Rheinfelden und Wohlen.
(nfz)

