50 Rappen mehr Verpflegungsgeld pro Person und Tag

  26.01.2024 Aargau

Erhöhung der Verpflegungsgelder in der Asylsozialhilfe

Der Regierungsrat hat die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) revidiert und setzt damit einen Beschluss des Grossen Rates vom 28. November 2023 zu Asylsozialhilfeansätze um. Das Verpflegungsgeld in der Asylsozialhilfe wird um 50 Rappen pro Person und Tag erhöht.

Der Grosse Rat beschloss im Rahmen der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans 2024–2027 am 28. November 2023 eine Erhöhung des Verpflegungsgelds für sozialhilfebeziehende Personen des Asylbereichs von Fr 8.– auf Fr. 8.50 pro Person und Tag für Erwachsene und Jugendliche ab vollendetem 16. Altersjahr sowie von Fr. 7.50 auf Fr. 8.– pro Person und Tag für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr.

Die Erhöhung der Ansätze in der Asylsozialhilfe ermöglicht den (Teil-)Ausgleich der Teuerung bei den Lebensmitteln. Um den Beschluss des Grossen Rats umzusetzen, hat der Regierungsrat die Ansätze für die Verpflegung in der SPV angepasst. Die Änderung tritt am 1. März 2024 in Kraft


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