Die Kommission für Justiz (JUS) des Grossen Rats stimmt den Änderungen des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht in der ersten Beratung zu. Es wurden diverse Prüfungsanträge gestellt, insbesondere sollen die Sprachvoraussetzungen für die ...
Die Kommission für Justiz (JUS) des Grossen Rats stimmt den Änderungen des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht in der ersten Beratung zu. Es wurden diverse Prüfungsanträge gestellt, insbesondere sollen die Sprachvoraussetzungen für die Einbürgerungen weiter verschärft werden. Es wurde darüber diskutiert, ob zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten in der Schweiz mündlich ein sprachliches Referenzniveau C1 nachgewiesen werden muss und ob vorausgesetzt werden kann, dass die gesuchstellende Person mindestens Schweizerdeutsch in seinen Grundzügen versteht. Dabei sei auf die im Aargau «üblichen Akzente» abzustellen. Entsprechende Prüfungsanträge wurden durch die Kommission JUS gutgeheissen.
Eine Mehrheit der Kommission JUS will auch die Aufenthaltsvoraussetzung verschärfen und fordert mindestens einen fünfjährigen ununterbrochenen Wohnsitz in einer aargauischen Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs. Eine Mehrheit der Kommission JUS will auch das geltende Recht beibehalten, wonach der einsehbare Strafregisterauszug keinen Eintrag von Verurteilungen wegen Verbrechen oder Vergehen enthalten darf. Für die letzten drei Jahre vor Einreichung des Gesuchs und während des Verfahrens darf der Betreibungsregisterauszug gestützt auf einen Antrag aus der Kommission JUS keine Betreibungen aufweisen. Das Geschäft wird voraussichtlich im März 2026 im Grossen Rat behandelt. (nfz)