Causa Mücke
Simone Rufli
Spinnenläufer, Zapfenwanze, Buschmücke, …. Vor einer Woche berichtete die NFZ über eine Reihe von invasiven Tierarten (Neozoen), die sich auf unseren Balkonen einrichten und – so klein sie sind – ...
Causa Mücke
Simone Rufli
Spinnenläufer, Zapfenwanze, Buschmücke, …. Vor einer Woche berichtete die NFZ über eine Reihe von invasiven Tierarten (Neozoen), die sich auf unseren Balkonen einrichten und – so klein sie sind – beachtliche Schäden anzurichten in der Lage sind. Diese Insekten sind nicht nur invasiv, bisweilen giftig und bissig, sie haben – wer hätte das gedacht – auch das Zeug, Gerichte zu beschäftigen.
Im vergangenen Jahr beispielsweise; damals musste sich das oberste Gericht des Landes, das Bundesgericht, mit Mücken befassen.
Im konkreten Fall ging es um eine Teichanlage auf einer Dachterrasse. Die Fragen, die das Gericht zu klären hatte: Ist diese Teichanlage mit dem grossen Wasserbecken ursächlich für das vermehrte Auftreten von Stechmücken auf der unmittelbar angrenzenden Dachterrasse des Nachbarn? Führen die Mücken dauerhaft zu einer Wertminderung der Terrasse des Klägers? Ist die faktisch entgangene Nutzungsmöglichkeit der Dachterrasse in Geld zu entschädigen und wenn Ja, wie viel darf der mückengeplagte Nachbar verlangen?
Dem Gericht lagen zur Beurteilung Einschätzungen eines Privatgutachters zur Stechmückensituation vor, dazu der Bericht der ersten Instanz zum durchgeführten Augenschein sowie die Klageabweisungen der ersten und zweiten Instanz. Diese hatten nämlich getan, was in Fällen zweifelhafter Beweislage zu tun ist: Sie ergriffen Partei für die beklagten Mücken – ganz nach dem Grundsatz «in dubio pro insecta».
Ob der Fall inzwischen abgeschlossen ist, die Nachbarn noch Nachbarn sind – es entzieht sich meiner Kenntnis.
Was mit dem Gang bis vor Bundesgericht aber einwandfrei bewiesen wurde: Man kann aus einer Mücke einen Elefanten machen – q.e.d.