Steuerstrategie für den Aargau
14.02.2023 Aargau, FinanzenKünftige Ausrichtung des Kantons im Steuerbereich
Mit seinem Planungsbericht Steuerstrategie 2022–2030 will der Regierungsrat das Ressourcenpotenzial des Kantons Aargau stärken und den Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau fördern. Die Steuerstrategie 2022–2030 des ...
Künftige Ausrichtung des Kantons im Steuerbereich
Mit seinem Planungsbericht Steuerstrategie 2022–2030 will der Regierungsrat das Ressourcenpotenzial des Kantons Aargau stärken und den Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau fördern. Die Steuerstrategie 2022–2030 des Regierungsrats umfasst vier Handlungsfelder mit zwanzig Leitsätzen als Basis für künftige Steuergesetzänderungen. Damit soll sich der Aargau im interkantonalen Vergleich sowohl bei den natürlichen als auch den juristischen Personen besser positionieren. Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat die Steuerstrategie intensiv und kontrovers beraten. Eine Kommissionsminderheit fordert die Rückweisung des Geschäfts. Insgesamt beantragt die VWA dem Grossen Rat diverse Änderungen wie eine Erhöhung des Kinderabzugs oder den Verzicht auf zusätzliche substanzielle steuerliche Belastungen der untersten und mittleren Einkommensklassen sowie keine höheren Grundstückgewinnsteuern. Minderheitsanträge bestehen insbesondere gegen reduzierte Vermögenssteuern oder für eine Erbschaftssteuer bei Nachkommen. In der Schlussabstimmung stimmt die VWA der Steuerstrategie grossmehrheitlich zu.
Um die Finanzierbarkeit der Steuerstrategie sicherzustellen sollen durch Massnahmen generierte Steuermindererträge in den einen Bereichen durch Steuermehrerträge in anderen Bereichen ausgeglichen werden.
Wettbewerbsfähige Steuern für Unternehmen und für Bürger
Der Aargau soll sich bezüglich seiner steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit im kantonalen Vergleich im Mittelfeld positionieren; die meisten Massnahmen dazu sind bereits eingeleitet.
Im zweiten Handlungsfeld «Natürliche Personen» sind verschiedene Leitsätze vorgesehen, um die relative Steuerbelastung bei steigenden Einkommen wie auch bei steigendem Vermögen im interkantonalen Vergleich zu verbessern. Dabei soll sich der Aargau an den Top10-Kantonen orientieren. Für eine Minderheit der VWA ist nicht allein der Vergleich mit anderen Kantonen massgebend, weswegen sie beantragt, dass der Kanton sich auch nach seinen finanziellen Bedürfnissen ausrichten muss. Die vom Regierungsrat anvisierte Reduktion der höchsten Tarifstufe für obere Einkommen zur Abflachung der Tarif kurve befürwortet die VWA. Zusätzlich beantragt sie den ergänzenden Vorbehalt, dass die untersten und mittleren Einkommensklassen keine zusätzliche substanzielle steuerliche Belastung erfahren. Um Verheiratete mit Kindern weiter zu entlasten, verlangt die V WA eine moderate Erhöhung des Kinderabzugs. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Erhöhung des Abzugs für Drittbetreuungskosten zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf befürwortet die VWA, jedoch soll der Abzug selbst vereinfacht werden.
Die Mehrbelastung der Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer soll – so sieht es namentlich ein Leitsatz im Handlungsfeld «Gegenfinanzierungen» vor – aufgrund der höheren Eigenmietwertbesteuerung des künftigen Schätzungswesens über eine Reduktion der Vermögenssteuer zu weiten Teilen kompensiert werden. Eine Kommissionsminderheit lehnt dies ab. Eine Mehrheit vertritt die Haltung, dass die Kompensation teilweise auch bei den Einkommenssteuern erfolgen soll. Zum vorgeschlagenen Status quo bei der Erbschaftssteuer stellt auf der einen Seite eine beachtliche Kommissionsminderheit den Antrag, auf die Beibehaltung der Tarife als Vorgabe zu verzichten, und auf der anderen Seite eine weitere Minderheit den Antrag, die Einführung von Erbschaftssteuern bei Nachkommen als Ziel aufzunehmen. Bei der Grundstückgewinnsteuer spricht sich die VWA knapp dafür aus, statt einer interkantonal vergleichbaren keine höhere Besteuerung anzustreben.
Der Planungsbericht Steuerstrategie 2022–2030 wird voraussichtlich am 21. März 2023 im Grossen Rat behandelt. (nfz)