Anlässlich von Verkehrskontrollen stoppte die Polizei am Samstag in Wettingen und Rheinfelden zwei Automobilisten, welche mit sogenannten «Gucklöchern» unterwegs waren. Beide Lenker hatten vor Fahrtantritt darauf verzichtet, ihre Fahrzeuge genügend vom vorhandenen Eis zu ...
Anlässlich von Verkehrskontrollen stoppte die Polizei am Samstag in Wettingen und Rheinfelden zwei Automobilisten, welche mit sogenannten «Gucklöchern» unterwegs waren. Beide Lenker hatten vor Fahrtantritt darauf verzichtet, ihre Fahrzeuge genügend vom vorhandenen Eis zu befreien. Sie wurden zu Handen der zuständigen Staatsanwaltschaft verzeigt.
Die kalten Temperaturen sorgen aktuell dafür, dass Autoscheiben zufrieren oder von innen her beschlagen. Fahren mit unzureichender Sicht birgt nicht nur Gefahren für sich selber, sondern auch für Dritte. Das Strassenverkehrsgesetz verlangt, dass die das fahrzeuglenkende Person für den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges verantwortlich ist und sagt, dass sich die Person bei Nichtbefolgen der Vorschrift strafbar macht. Die Kantonspolizei Aargau rät darum, Fahrzeuge vor Fahrtantritt von Eis und beschlagenen Scheiben zu befreien. (mgt)