Diese drei Männer wollen Gerichtspräsident werden
07.02.2023 RheinfeldenKampfwahl um freiwerdenden Sitz am Bezirksgericht Rheinfelden
Das Bezirksgericht Rheinfelden verfügt über drei Gerichtspräsidien, die mit Regula Lützelschwab, Daniel Gasser und Christoph Lüdi besetzt sind. Infolge der Pensionierung von Daniel Gasser (SP) kommt es am ...
Kampfwahl um freiwerdenden Sitz am Bezirksgericht Rheinfelden
Das Bezirksgericht Rheinfelden verfügt über drei Gerichtspräsidien, die mit Regula Lützelschwab, Daniel Gasser und Christoph Lüdi besetzt sind. Infolge der Pensionierung von Daniel Gasser (SP) kommt es am 12. März zu einer Ersatzwahl. Die NFZ hat den drei Kandidaten, die antreten, fünf Fragen gestellt.
Valentin Zumsteg
Björn Bastian, 41, SP, Rheinfelden
Warum kandidieren Sie für dieses Amt?
Im Wissen darum, dass in diesem anspruchsvollen Amt oft schwierige Entscheide getroffen werden müssen, will ich mich für die Menschen in meinem Heimatbezirk engagieren. Den Entscheid zu kandidieren, habe ich wohl überlegt und mit der Familie, Freunden und im beruflichen Umfeld besprochen. Die grosse Unterstützung, die ich dabei erfahren habe, hat mich in meinem Entschluss zur Kandidatur bestärkt.
Was qualifiziert Sie dafür – ausser der juristischen Ausbildung?
Als Gerichtsschreiber am Zivil- und Strafgericht durfte ich von vielen Richterpersönlichkeiten lernen und von ihren Erfahrungen profitieren. Heute bin ich als Führungsperson in der Gerichtsverwaltung und als Familienvater täglich damit konfrontiert, auch unter Zeitdruck Kompromisse zu finden und Entscheide zu treffen. Ich kann gut zuhören, habe Geduld und bewahre in hektischen Situationen Ruhe.
Als Richter muss man Recht sprechen. Wie wichtig ist dabei die politische Ausrichtung des Gerichtspräsidenten?
Das Gerichtspräsidium ist kein politisches Amt. Die politische Ausrichtung des Gerichtspräsidenten darf im Gerichtsalltag keine Rolle spielen. Natürlich fliessen unterschiedliche Lebenserfahrungen und Grundwerte auch in richterliche Entscheide ein. Deshalb soll die Gerichtsbarkeit ein Abbild der Gesellschaft sein und das politische Spektrum möglichst ausgewogen repräsentieren.
Im Aargau gehören auch Laienrichter zu den Bezirksgerichten. Wo sehen Sie die Vor- und Nachteile?
Der Überlieferung nach kommt den Juristen im Laufe des Studiums der «gesunde Menschenverstand» abhanden. Umso wertvoller ist der unterschiedliche Erfahrungshorizont der Laienrichter, denn er hilft, ein möglichst gerechtes Urteil zu finden. Als besondere Herausforderung sehe ich die zunehmende Komplexität des Rechtssystems, das für nicht ausgebildete Juristen immer schwieriger zu überblicken ist.
Wie wichtig oder unwichtig ist es, dass ein Gerichtspräsident im Bezirk wohnt?
Diese Frage müssen die Wählerinnen und Wähler an der Urne beantworten. Auf die Qualität der Rechtsprechung hat es sicher keinen Einfluss. Durch den langjährigen Wohnsitz im Bezirk entsteht aber eine natürliche Verbundenheit mit den Menschen hier. Dies ist sicher hilfreich, um sich als Gerichtspräsident auch bei hoher Arbeitslast mit Freude und Elan für die Menschen und den Rechtsfrieden einzusetzen.
Matthias Meier, 43, FDP, Rheinfelden
Warum kandidieren Sie für dieses Amt?
Justiz ist eine öffentliche Aufgabe unserer Gesellschaft. Gerichte beschäftigen sich mit den Problemen der Menschen. Nach meiner langjährigen Tätigkeit am Gericht wäre das Amt des Gerichtspräsidenten eine persönliche und berufliche Weiterentwicklung für mich. Ich könnte mich an vordester Front einbringen und einen Beitrag leisten. Mit meiner Weiterbildung bin ich gut vorbereitet für diese Aufgabe.
Was qualifiziert Sie dafür – ausser der juristischen Ausbildung?
Während meiner Tätigkeit am Gericht habe ich gelernt, dass Urteile transparent und verständlich sein müssen. Wichtig ist auch, dass innert angemessener Frist entschieden wird. Diese Erwartungen kann ich erfüllen. Ich bringe Zuverlässigkeit und eine hohe Verfügbarkeit mit. Ausserdem habe ich die Sozialkompetenz erworben, die es für die Problembearbeitung und Konfliktlösung braucht.
Als Richter muss man Recht sprechen. Wie wichtig ist dabei die politische Ausrichtung des Gerichtspräsidenten?
Richterinnen und Richter sind bei der Wahl und während ihres Amtes auf die Unterstützung einer politischen Partei angewiesen. Entscheiden müssen sie aber unabhängig und unvoreingenommen. Der Spruchkörper setzt sich in der Regel aus mehreren Personen mit unterschiedlichen Ausrichtungen zusammen. Mit meiner liberalen Grundhaltung bringe ich gute Voraussetzungen für ein Richteramt mit.
Im Aargau gehören auch Laienrichter zu den Bezirksgerichten. Wo sehen Sie die Vor- und Nachteile?
Laien sind eine gute Ergänzung zu den Juristinnen und Juristen am Gericht. Sie bringen im Spruchkörper ihre eigene Sichtweise ein und tragen dazu bei, dass breit abgestützte Urteil ergehen können. Es ist von Vorteil, wenn Personen mit einer anderen Perspektive und unterschiedlichem Hintergrund ihre Meinung äussern können. Gegebenenfalls muss der rechtliche Spielraum klar aufgezeigt werden.
Wie wichtig oder unwichtig ist es, dass ein Gerichtspräsident im Bezirk wohnt?
Das Wahlrecht schreibt nicht vor, dass Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten im Bezirk Rheinfelden Wohnsitz haben müssen. Es kann aber von Vorteil sein, wenn dies der Fall ist und sie die örtlichen Verhältnisse genau kennen. Ich selbst bin in Möhlin aufgewachsen und habe hier die öffentlichen Schulen besucht. Seit elf Jahren wohne ich in Rheinfelden, wo ich mich aktiv für die Gemeinde engagiere.
Emanuel Suter, 37, SVP, Gipf-Oberfrick
Warum kandidieren Sie für dieses Amt?
Die SVP ist an keinem Fricktaler Bezirksgericht mit einer Gerichtspräsidentin oder einem Gerichtspräsidenten vertreten, womit das politische Spektrum keineswegs abgebildet ist. Die SVP hat somit Anspruch auf diesen Sitz. Zudem erachte ich mich aufgrund meines beruflichen Werdegangs und meiner Persönlichkeit als geeignet und ich bin gerne bereit, mich in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen.
Was qualifiziert Sie dafür – ausser der juristischen Ausbildung?
Ich arbeitete in der Vergangenheit beim Bezirksamt, beim Bezirksgericht und nun seit neun Jahren als Anwalt. Zudem bin ich milizmässig als militärischer Untersuchungsrichter tätig. Ich kenne somit die Prozesse und Sichtweisen aus allen Perspektiven. Dadurch bringe ich die nötige Empathie und den gesunden Menschenverstand mit. Zudem arbeite ich speditiv und habe eine schnelle Auffassungsgabe.
Als Richter muss man Recht sprechen. Wie wichtig ist dabei die politische Ausrichtung des Gerichtspräsidenten?
Die parteipolitische Ausrichtung darf keine Rolle spielen, denn es geht darum, unabhängig und dem Recht und der Verfassung verpflichtet zu entscheiden. Trotzdem bringt jeder seine Werte und seine Lebens- und Berufserfahrung mit und diese fliessen, wenn es einen Ermessensspielraum gibt, natürlich auch in die Rechtsauslegung und somit in die Richtertätigkeit ein.
Im Aargau gehören auch Laienrichter zu den Bezirksgerichten. Wo sehen Sie die Vor- und Nachteile?
Ich bin ganz klar ein Befürworter des Laienrichtertums, denn die Laienrichter repräsentieren die Bevölkerung, was dazu beiträgt, dass nicht am Volk vorbei geurteilt wird. Die Urteile sind dadurch breit abgestützt. Dies kann je nach dem auch zum Nachteil werden, wenn die Laienmeinung rechtlich nicht haltbar ist und dann durch das Obergericht korrigiert wird.
Wie wichtig oder unwichtig ist es, dass ein Gerichtspräsident im Bezirk wohnt?
Für die tägliche Arbeit ist der Wohnort nicht wichtig – Gerichtspräsident Gasser wohnt ja auch nicht im Bezirk. Jedoch ist es positiv, wenn man den Bezirk und seine Struktur und Gemeinden kennt. Deshalb wäre es für mich nicht in Frage gekommen, ausserhalb des Fricktals zu kandidieren. Als waschechter Fricktaler und halber «Helliker» fühle ich mich im Bezirk Rheinfelden aber durchaus heimisch.