Der Regierungsrat hat beschlossen, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe an die Teuerung anzupassen. Damit reagiert er auf den Preisanstieg im vergangenen Jahr und folgt der Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren ...
Der Regierungsrat hat beschlossen, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe an die Teuerung anzupassen. Damit reagiert er auf den Preisanstieg im vergangenen Jahr und folgt der Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).
Aufgrund der Teuerung im Jahr 2022 beschloss der Bundesrat im vergangenen Herbst, die AHV- und IV-Renten sowie die Ergänzungsleistungen per 1. Januar 2023 an die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung anzupassen und um 2,5 Prozent zu erhöhen. Daraufhin empfahl die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) den Kantonen, den Grundbedarf in der Sozialhilfe im gleichen Mass zu erhöhen. Um diese Empfehlung ins kantonale Recht zu übernehmen, ändert der Regierungsrat die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV). Der Grundbedarf in der Sozialhilfe steigt von 1006 Franken auf 1031 Franken pro Monat für einen Einpersonenhaushalt.
«Der Grundbedarf in der Sozialhilfe deckt die Ausgaben beispielsweise für Nahrungsmittel, Bekleidung, Energie, Haushalt und Verkehr. Um ein stabiles Leistungsniveau in der Sozialhilfe und die Kaufkraft der betroffenen Haushalte abzusichern, ist es notwendig, den Grundbedarf in der Sozialhilfe an die Teuerung anzupassen», heisst es in einer Regierungsmitteilung. Die Gemeinden sind für den Vollzug der Sozialhilfe zuständig. Die Teuerungsanpassung des Grundbedarfs bedeutet für die Gemeinden einen administrativen Mehraufwand, weshalb die Änderung erst per 1. Mai 2023 in Kraft tritt. (mgt)