Klarheit über die Kesb

  04.10.2022 Möhlin

Was die Kesb für ältere Menschen bedeutet – der Informationsnachmittag von SfS Senioren für Senioren Möhlin und der Gemeinde Möhlin war sehr gut besucht. «Anders als früher beurteilen heutige Behörden die Situation gefährdeter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener nicht mehr nur aus dem moralischen Blickwinkel» – das sagte Referent Guido Marbet, ehemaliger Präsident der Justizleitung und Oberrichter Kanton Aargau, ehemaliger Präsident der Konferenz Kinder- und Erwachsenenschutz.

In seinem Referat konnte er die Befürchtung einer «übermächtigen» Kesb im Kontakt mit geschwächten oder betagten Personen beseitigen. Die Kesb als zuständige Schutzbehörde werde nie von sich aus, sondern nur aufgrund einer «Gefährdungsmeldung» aus dem Kreis von Angehörigen oder Bekannten aktiv. Rechtsschutz und Kontrolle seien gewahrt.

Anhand einiger Beispiele und vieler Zuhörerfragen erklärte Marbet, was im Falle einer Unzurechnungsfähigkeit passiert. Klar ist: Es braucht viel, bis die Kesb einschreitet. Reden wir also mit unseren Angehörigen rechtzeitig und regeln wir unsere Wünsche, solange das Urteilsvermögen intakt ist. (mgt)


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