Hart an der Grenze – der Heimatlosenblätz

  07.10.2022 Fricktal

Wo natürliche Grenzen fehlen

In der Serie von Fricktaler Flurnamen geht es dieses Mal um die sogenannten Heimatlosenblätze. Früher siedelten sich in diesen, an Dorfgrenzen liegenden Gebieten oft auch Randgruppen wie etwa Bettler an.

Beatrice Hofmann-Wiggenhauser

Hand in Hand mit der Benennung von Fluren ging früher auch die Ausmessung und Legung der Grenzen zwischen Dörfern und Hofstätten. Die Flurnamen Marchrüti oder Zilhag weisen noch auf die Grenzlegung vor der Grenzsteinsetzung hin. Über das ganze Mittelalter hinweg bestimmten zunächst natürliche Merkmale wie etwa Felsen, Höhenzüge, Wasserläufe oder Baumgruppen einen Grenzverlauf. Der Schöneberg etwa bildet eine natürliche Grenze zwischen Maisprach (BL) und Zeiningen (AG); die Geissf lue oberhalb der Schafmatt grenzt die drei Kantone Basel-Landschaft, Solothurn und Aargau voneinander ab und der Rhein trennt Deutschland vom Aargau.

Eigenes Landstück abgrenzen
Wo natürliche Grenzen fehlten, wurden früher so genannte Marchsteine gesetzt. Der Bestandteil «March» leitet sich vom althochdeutschen Wort «marc» oder «marca» ab, das Grenzscheide, Grenze oder Zeichen meint. Dieser Ausdruck lebt in vielen Flurnamen weiter. Etwa in den Flurnamen March, Marchwald und Marchrüti, die sich nordöstlich von Hornussen in der heutigen Gemeinde Böztal befinden und Elfingen von Obersulz abgrenzen. Die moderne Version mit Grenz- gibt es genau ein einziges Mal; als «Grenzecke» in Siglistorf.

Vor der Grenzsteinsetzung wurde mit Hilfe eines Hages das eigene Landstück von fremden Fluren abgegrenzt. Die Lage an einer Grenze wird durch das Wort «Zil» ausgedrückt, das im gleichlautenden althochdeutschen Wort «Grenze» bedeutet. In Wittnau war früher der Name «Zil», der 1535 belegt ist, beim Eglerhof, an der Grenze zu Gipf-Oberfrick, noch bekannt. In Wallbach ist der Zilbach und in Hornussen der Flurname Zil bekannt. Und der Zilhag in Hendschiken liegt an der Grenze zu Dottikon.

Freiheit für alle auf dem Heimatlosenblätz
An Grenzen siedelten sich oftmals Randgruppen wie Bettler, Arme und Fahrende an. Ein besonderes Beispiel ist der Heimatlosenblätz in Anwil (BL), der an die Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn grenzt. Bis 1931 gehörte dieses Landstück zwar zur Schweiz, lag aber ausserhalb der Hoheitsgebiete der drei Kantone, da niemand Anspruch auf dieses steile Waldstück erhob. Auf diesem weissen Fleck auf der Landkarte suchten damals Heimatlose wie etwa Bettler oder Zigeuner Zuflucht. In diesem Niemandsland waren sie ausserhalb der zuständigen Gerichtsbarkeit und genossen Schutz vor Verfolgung. Auf einem Plan von 1822 wird dieses Gebiet auch «in der Freiheit» genannt. 1823 wurde ein Versuch unternommen, die Grenzverhältnisse zu bereinigen, doch die drei Kantone konnten sich nicht einigen. Im Herbst 1931 wurde dann ein dreikantiger Granitstein in den Graben gesetzt und das Landstück unter den Kantonen aufgeteilt.

Volksbrauch Banntag
In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurden die Herrschaftsgrenzen systematisch mit Steinen markiert. So finden wir noch heute die so genannten Herrlichkeitssteine, die zwischen den damaligen Herrschaftsgrenzen liegen. Zwischen diesen Herrlichkeitssteinen liegen die Bannsteine, die die Gemeindebanne voneinander trennen. Im Laufe der Zeit wurden die Besitzverhältnisse komplexer und die Grenzen mussten genauer abgesteckt werden. Der richtige Verlauf dieser Marchsteine wurde von den so genannten Gescheidsleuten überprüft. Sie bildeten gemeinsam ein Marchgericht, das normalerweise dem Vogt unterstellt war. Beim so genannten Grenzuntergang wurden diese Marchsteine gehoben und die darunterliegenden Zeichen, beispielsweise Tonscherben, Knochen oder Ziegelstücke, die den genauen Standpunkt der Marchsteine festlegten, geprüft. Der Brauch des Banntages oder Bannumgehung, bei dem die Gemeindegrenzen abgeschritten und kontrolliert werden, geht auf diese Zeit zurück.


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