Stadt Rheinfelden verzichtet auf den Genderstern
20.09.2022 RheinfeldenDer Stadtrat beschäftigt sich mit der Sprache
Bürgerinnen und Bürger oder Bürger*innen? Der Rheinfelder Stadtrat hat sich Gedanken zur Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache gemacht und Richtlinien für die Verwaltung und die städtischen Betriebe erlassen. Genderstern und andere neue Schreibweisen sollen nicht verwendet werden.
Valentin Zumsteg
Es kann schon etwas verwirrend sein: Heisst es jetzt Bürgerinnen und Bürger, Bürger*innen (Genderstern), Bürger:innen (Genderdoppelpunkt), Bürger_innen (Gendergap) oder vielleicht sogar Bürger·innen (Gender-Mediopunkt). Die Frage treibt auch den Stadtrat um. «Die variierenden und sprachpolitisch umstrittenen Schreibweisen rufen nach einer einheitlichen Regelung für die Verwaltung und die Betriebe der Stadt Rheinfelden», findet die Exekutive.
Beeinträchtigung der Lesbarkeit
Am Montag vor einer Woche hat sich der Stadtrat deswegen mit diesem Thema beschäftigt. «Der Gebrauch des Gendersterns oder ähnlicher typografischer Mittel kann bei einer konsequenten Verwendung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lesbarkeit eines Textes führen», heisst es im Protokollauszug zur Stadtratssitzung. Und: «Der Genderstern und ähnliche Schriftzeichen haben keine Berücksichtigung in der Sprache. Man kann sie mit der Bedeutung, die man ihnen zuschreiben möchte, nicht in Worte fassen.»
Ferner wird darauf hingewiesen, dass in den Texten des Bundes der Genderstern und ähnliche Schreibweisen deshalb nicht verwendet werden. «Stattdessen kommen je nach Situation Paarformen (Bürgerinnen und Bürger), geschlechterabstrakte Formen (versicherte Person), geschlechterneutrale Formen (Versicherte) oder Umschreibungen ohne Personenbezug zum Einsatz.» Das generische Maskulin (Bürger) sei aber nicht zulässig. «Für die Bundeskanzlei steht dabei ausser Frage, dass auch dort, wo in Texten des Bundes Paarformen verwendet werden, alle Geschlechteridentitäten gemeint sind.»
Kein Stern im Text
Der Stadtrat hat nun entschieden, sich an den Regelungen des Bundes zu orientieren. Die Weisungen an die Verwaltung und die städtischen Betriebe sind daher klar: «Der Genderstern, der Gender-Gap, der Genderdoppelpunkt werden in Texten der Stadt nicht verwendet. Stattdessen werden Sprachmittel wie Paarformen, geschlechtsabstrakte oder geschlechtsneutrale Ausdrücke und Umschreibungen ohne Personenbezug verwendet. Das generische Maskulin wird nicht verwendet.»
Sollte der Bund seine Regelungen in wichtigen Punkten anpassen, entscheide der Stadtrat über den Nachvollzug. Mit anderen Worten: Es heisst weiterhin Stadträtinnen u nd St a dt rät e u nd n icht Stadträt*innen. Stadtratende ginge vielleicht auch.