Kanton löscht die Lichter

  20.09.2022 Aargau

Energiesparmassnahmen in allen kantonalen Gebäuden

Ab dieser Woche wird im Zusammenhang mit der drohenden Strom- und Gas-Mangellage ein Massnahmenpaket umgesetzt, um den Energieverbrauch in der Aargauer Kantonsverwaltung und den kantonseigenen Gebäuden zu reduzieren. Dieses umfasst unter anderem die Abschaltung der nicht sicherheitsrelevanten Aussenund Gebäudebeleuchtungen wie zum Beispiel die Beleuchtung der Schlösser.

Der Regierungsrat hat für die Kantonsverwaltung verschiedene Sofortmassnahmen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz beschlossen. Er folgt damit den Empfehlungen der nationalen Energiespar-Alliance, welche die öffentliche Hand dazu einlädt, eine Vorbildrolle auszuüben. Sie werden bei Bedarf der weiteren Entwicklung der Lage beziehungsweise künftigen Anordnungen/Empfehlungen des Bundes entsprechend angepasst werden. Die vom Regierungsrat beschlossenen Massnahmen betreffen alle kantonseigenen Liegenschaften sowie vom Kanton zur exklusiven Nutzung angemieteten Immobilien und Einrichtungen.

Dabei werden alle kantonalen Liegenschaften weiterhin zugänglich sein und genutzt werden können; die Mitarbeitenden und Besuchenden werden jedoch gewisse Komfort-Einschränkungen in Kauf zu nehmen haben. «Für den Regierungsrat ist es selbstverständlich, dass der Energiekanton Aargau die Spar-Kampagne des Bundes mitträgt», so der für die kantonalen Immobilien zuständige Regierungsrat Markus Dieth. «Damit wir das Sparziel von 15 Prozent erreichen können, zählt jede Kilowattstunde. Mit den ab sofort für die Kantonsverwaltung gültigen Massnahmen nehmen wir als Energiekanton Aargau unsere Vorbildfunktion wahr und leisten einen wertvollen Beitrag zur Minderung der drohenden Strom- und Gas-Mangellage.»

Folgende Massnahmen sind konkret geplant: In der Heizperiode wird die Raumtemperatur in allen kantonalen Gebäuden um 3 Grad auf 18 bis 20 Grad gesenkt. Die Verminderung der Raumtemperatur senkt den Heizenergieverbrauch um rund 6 Prozent pro Grad.

Alle komfortorientierten Raumklimatisierungsanlagen werden von Oktober bis Mai 2023 stillgelegt. Ausgenommen sind Geräte, die das Raumklima von speziellen Räumen kontrollieren (zum Beispiel Rechenzentren, Lagerräume von sensiblen Gütern und so weiter). Auf alle nicht sicherheitsrelevanten Aussen- und Gebäudebeleuchtungen in öffentlichen Gebäuden (beispielsweise Logos, Beleuchtungen zur Gebäudeinszenierung wie Schlossbeleuchtungen) wird verzichtet; ebenso auf Beleuchtungsveranstaltungen. Steckerfertige Elektrogeräte zum Heizen oder zur Komfortkühlung von Räumen sind in den Gebäuden des Kantons nicht erlaubt. In den kantonalen Gebäuden werden alle gängigen Stromsparmassnahmen konsequent umgesetzt. Dazu zählt insbesondere der Verzicht auf Stand-by-Betrieb durch komplettes Ausschalten von Elektrogeräten und der Raumbeleuchtung. Die Warmwasseraufbereitung wird in den kantonalen Liegenschaften auf 60 Grad reduziert, sofern aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen gewährleistet werden kann, dass die Temperatur bei den Entnahmestellen mindestens 50 Grad beträgt. (mgt/nfz)


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