«Das Tierwohl war nie betroffen»
20.09.2022 MöhlinStorchenstation Möhlin im Clinch mit dem Veterinäramt
Die Verantwortlichen der Storchenstation Möhlin nahmen zuletzt keine Vögel mehr zur Pflege an. Das Veterinäramt verlangte im Rahmen einer erneuten Betriebsbewilligung Nachbesserungen.
Ronny Wittenwiler
Die Nachricht der Storchenstation über Facebook sorgte für Fragezeichen. Aufgrund einer Mitteilung des Veterinäramtes sehe man sich gezwungen, kurzfristig keine Vögel zur Pflege anzunehmen. «Wir arbeiten daran, das schnellstmöglich zu klären und hoffen, bald wieder als Wildvogelpflegestation zur Verfügung zu stehen.» Was war passiert? Das Veterinäramt lässt auf Anfrage ausrichten: «Im Rahmen des Verlängerungsprozesses der Bewilligung zum Betrieb der Storchenstation Möhlin gab es ein paar kleinere Differenzen. Bis zu deren Bereinigung hat die Storchenstation Möhlin selbst entschieden, keine verletzten oder erkrankten Vögel aufzunehmen.» Worum es inhaltlich gegangen war, darüber bleibt man beim Veterinäramt vage: «Die Differenzen betrafen die Erfüllung einiger gesetzlicher Vorgaben.»
Betriebsbewilligung abgelaufen
Eine Bewilligung im Fall der Storchenstation betrifft konkret die Pflege und Auswilderung der Vögel – eine Bewilligung mit vielen Auflagen. Sie werde jeweils für vier Jahre erteilt und dann gegebenenfalls erneuert respektive verlängert, teilt das Veterinäramt mit. Per Ende 2020 sei die Betriebsbewilligung in der Storchenstation abgelaufen, Mitte 2021 erfolgte die Aufforderung zur Verlängerung. Bruno Gardelli, Leiter der Storchenstation Möhlin, macht keinen Hehl daraus: Im Rahmen der grossen Sanierung der Storchenstation seien administrative und bürokratische Angelegenheiten zu kurz gekommen. «Das Tierwohl war aber davon nie betroffen», sagt er. Bei einer unangemeldeten Kontrolle des Veterinäramtes seien allerdings kleinere Details beanstandet worden. Das Veterinäramt lässt der NFZ ein Papier zukommen mit Auflagen, die für eine Bewilligung einer Vogelpflegestation vonnöten sind. Unter anderem steht dort: «Jeder Einsatz von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln ist nachvollziehbar zu dokumentieren (Abgebender Tierarzt, Abgabedatum, Datum der Verabreichung und Dosis)». Gardelli sagt es so: «Wir müssen Prozesse in der Pflege und im Unterhalt künftig besser rapportieren.» Auch reichte die Storchenstation beim Veterinäramt jetzt zusätzlich angeforderte Papiere wie etwa solche zum Tierbestand, zur Fütterung oder die Grundrisspläne der neuen Volieren ein.
«Jetzt haben wir Klarheit»
Als nach der Kontrolle des Veterinäramts der Brief mit den Beanstandungen kam, das räumt Gardelli ein, sei man schon etwas erschrocken. Mittlerweile habe sich aber alles wieder beruhigt. «Wir hatten ein gutes Gespräch und wir sind auch froh über die Kontrolle. Jetzt haben wir Klarheit für die Zukunft.» Der Leiter der Storchenstation bezeichnet die Fülle der Vorschriften allerdings auch als bürokratische Herausforderung. «Unsere Wärter der Storchenstation arbeiten ehrenamtlich.» Kein Leichtes sei es zudem, wenn Leute verletzte Vögel vorbeibringen würden, für die es laut Gesetz aber keinen Platz in der Storchenstation gibt. Auch hierzu gäbe es klare Weisungen im Rahmen einer Bewilligung: Rabenvögel, verwilderte Haustauben und Stockenten dürfen für 24 Stunden zur Pflege aufgenommen werden. Sind die Tiere nach dieser Zeit in Freiheit nicht überlebensfähig, ist der zuständige Jagdaufseher zu kontaktieren oder die Tiere sind tierschutzkonform zu töten. Die Leute wollten oft, dass man ein Auge zudrücke, sagt Gardelli. Die Auflagen sehen etwas anderes vor. Doch, soviel steht fest: Dass die Gespräche mit dem Veterinäramt konstruktiv und zielführend gewesen seien, bestätigt nun auch das Veterinäramt: «Mittlerweile haben Veterinärdienst und Storchenstation die Differenzen rund um die Bewilligung geklärt und diese wird erneuert.»