Weichen für die Zukunft stellen
13.08.2022 RheinfeldenMit der Revision der Nutzungsplanung stellt die Stadt Rheinfelden die Weichen für ihre zukünftige Siedlungsentwicklung. Am 29. August lädt der Stadtrat alle Interessierten zur öffentlichen Informationsveranstaltung ein. Zum Start der Arbeiten informieren die Verantwortlichen über den Prozess und die Inhalte der Nutzungsplanungsrevision.
Der Gemeinderat hat mit der Revision der Nutzungsplanung begonnen. Hauptinhalte sind die Umsetzung von Entwicklungszielen des Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK), die Anpassung an die aktuellen bundesrechtlichen und kantonalen Vorgaben sowie weitere Anpassungen und Verbesserungen der kommunalen Planungsinstrumente.
Die Nutzungsplanungsrevision gliedert sich im Wesentlichen in drei Phasen: In der ersten Phase, die bereits läuft, erfolgen Vorbereitungsund Analysearbeiten. Die zweite Phase wird voraussichtlich bis Anfang 2024 dauern. Sie beinhaltet den Entwurf der Nutzungsplanung (Bauund Zonenordnung, Bauzonenplan und Kulturlandplan). Im anschliessenden formellen Verfahren werden die erarbeiteten Entwürfe der Bevölkerung zur Mitwirkung vorgelegt. «Von der Revision ausgenommen ist die Altstadt inklusive Stadtgraben: Sie wird in einem nachfolgenden Prozess beplant», heisst es in einer Medienmitteilung des Rheinfelder Stadtrates.
Worum geht es genau?
Die Stadt Rheinfelden ist ein gefragter Wohn- und Arbeitsstandort sowie – unter anderem – ein wichtiges Zentrum für Gesundheitseinrichtungen. Die geeigneten verfügbaren Nutzflächen, die attraktive Lage am Rhein und die hohe Lebensqualität haben besonders in den letzten Jahren für eine dynamische Entwicklung gesorgt. «Der sorgfältige Umgang mit diesen Standortvorteilen bildet die Basis für die zukünftige Entwicklung der Stadt», betont der Stadtrat.
Im Jahr 2016 wurde der Stadt Rheinfelden der Wakkerpreis verliehen. Mit dieser Auszeichnung würdigte der Schweizer Heimatschutz die vorausschauende städtebauliche Strategie der Stadt, den umsichtigen Umgang mit dem historischen Stadtkern und die sorgfältige Entwicklung hochwertiger Wohn- und Arbeitsräume sowie attraktiver Erholungsgebiete. Diese Tradition wird mit der nun gestarteten Nutzungsplanungsrevision fortgeführt. Vier Themen bilden die Schwerpunkte der Planungsarbeiten.
Umsetzung der Visionen aus dem Räumlichen Entwicklungskonzept
Im Räumlichen Entwicklungskonzept, das durch den Stadtrat im Frühjahr 2021 beschlossen wurde, sind fünf themenübergreifende Visionen zur Siedlungsentwicklung enthalten. «Sie dienen als Orientierungsrahmen und als wichtige Grundlage für die nun gestartete Nutzungsplanungsrevision und werden in grundeigentümerverbindliche Bau- und Nutzungsvorschriften gegossen», so der Stadtrat.
Anpassung an übergeordnete planungsrechtliche Vorgaben
Die kommunale Nutzungsplanung muss in verschiedenen Bereichen an die planungsrechtlichen Vorgaben von Bund und Kanton angepasst werden. Diese sind im Wesentlichen im Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG), in der kantonalen Baugesetzgebung (BauG) sowie im kantonalen Richtplan festgehalten. Themen sind beispielsweise die Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), die Umsetzung der Gewässerräume oder der Ausgleich von Planungsmehrwerten.
Überarbeitung und Aktualisierung verschiedener kommunaler Grundlagen
Als Grundlage für die Nutzungsplanungsrevision müssen diverse kommunale Grundlagen aktualisiert und überarbeitet werden. Unter anderem wird der kommunale Richtplan Landschaft & Erholung revidiert, das städtische Naturinventar auf den aktuellen Stand gebracht und das Bauinventar überarbeitet.
Altstadt ist nicht Bestandteil der aktuellen Nutzungsplanungsrevision
Für die Altstadt Rheinfelden bestehen spezielle Bauvorschriften, die diesem sensiblen Gebiet Rechnung tragen. Die Altstadt inklusive umgebender Stadtgraben hat sehr spezifische und vom übrigen Siedlungsgebiet stark abweichende Voraussetzungen und Erfordernisse betreffend Bau- und Nutzungsvorschriften. «Die Revision der Spezialbauvorschriften Altstadt Rheinfelden wird deshalb nachgelagert zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung, unter Berücksichtigung der speziellen Voraussetzungen, vorgenommen», hält der Stadtrat dazu fest.
Für den Prozess der Revision der Nutzungsplanung hat der Gemeinderat eine Steuergruppe und eine Begleitgruppe eingesetzt. (mgt/nfz)
Die öffentliche Informationsveranstaltung findet am 29. August, 19 Uhr, im Musiksaal der Kurbrunnenanlage, statt.