Eine Steuerstrategie für den Kanton

  25.08.2022 Aargau

Regierung legt Steuerstrategie 2022 –2030 vor

Der Regierungsrat lanciert mit seiner Steuerstrategie 2022–2030 erstmals eine vertiefte politische Debatte darüber, wie die Steuerpolitik des Kantons in Zukunft in einer Gesamtbetrachtung aussehen soll.

Im Kanton Aargau wurde zum ersten Mal eine langfristige Steuerstrategie erarbeitet. Dabei legt der Regierungsrat die relevanten Grundlagen im Steuerbereich dar und zeigt auf, wie die Steuertarife im Vergleich zu den anderen Kantonen stehen. Ziel der kantonalen Steuerstrategie ist die Stärkung des Kantons Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton sowie eine Verbesserung des kantonalen Ressourcenindexes in steuerlicher Hinsicht. Damit dies möglich ist, braucht es eine bessere steuerliche Positionierung des Kantons Aargau im interkantonalen Vergleich.

«Mit der Steuerstrategie 2022– 2030 machen wir eine langfristige steuerpolitische Auslegeordnung und zeigen in einer Gesamtschau auf, wie wir die Attraktivität des Aargaus nachhaltig steigern können und wie der Kanton sich damit im Ressourcenindex verbessern kann», führt Finanzdirektor Markus Dieth anlässlich der Medienkonferenz die Bedeutung des Planungsberichts Steuerstrategie aus. Die Steuerstrategie soll grundsätzlich ertragsneutral umgesetzt werden, indem sich Steuermindererträge in den einen Bereichen durch Steuermehrerträge in anderen Bereichen ausgleichen.

Die Steuerstrategie müsse im Einklang mit den finanzpolitischen Zielen finanzierbar sein und dürfe den Finanzhaushalt nicht aus dem Gleichgewicht bringen, heisst es in der Medienmitteilung.

«Es soll sich lohnen»
Die Vision der Steuerstrategie lautet: «Steuern Aargau – weil es sich lohnt.» Es soll sich lohnen und attraktiv sein, im Aargau unternehmerisch tätig zu sein und im Kanton zu wohnen.

Der Planungsbericht führt in vier Handlungsfeldern die strategischen Ziele auf und zeigt mögliche Massnahmen anhand des kantonalen Handlungsspielraums auf. Für die Essenz pro Massnahme wurden 20 Leitsätze ausgearbeitet, auf deren Basis im Grossen Rat eine Grundsatzdiskussion geführt werden soll.

Das Handlungsfeld I betrifft die Unternehmen: Für die Unternehmen und ihre Entwicklung will der Kanton Aargau wettbewerbsfähige steuerliche Bedingungen schaffen und die vielen bereits bestehenden Aargauer Vorzüge erhalten. Angestrebt wird eine Positionierung im interkantonalen Mittelfeld. Mit der Steuergesetzrevision 2022 und der Senkung des kantonalen Gewinnsteuersatzes auf 15,1 Prozent wurde ein wichtiges und zugleich dringendes Element der Steuerstrategie bereits vorgezogen.

Das Handlungsfeld II betrifft die natürlichen Personen. Mit dem Grundsatz Competitive 4all möchte sich der Aargau für sämtliche Haushaltstypen sowie für alle Einkommens- und Vermögensstufen bezüglich der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit unter den attraktiven Top10-Kantonen positionieren. Im Handlungsfeld III geht es um die Vermögens- und Eigenmietwertbesteuerung. Mit der Steuergesetzrevision zum Schätzungswesen musste aufgrund des Verwaltungsgerichtsurteils der dringliche Handlungsbedarf bei der Vermögens- und Eigenmietwertbesteuerung angegangen werden. Die aus der Steuergesetzrevision Schätzungswesen resultierenden Mehreinnahmen sollen einerseits für die Stärkung des Wohnstandorts Aargau eingesetzt werden. Andererseits soll die Mehrbelastung für die Eigenheimbesitzer zu einem wesentlichen Teil durch die Senkung der Vermögenssteuertarife kompensiert werden.

Im Handlungsfeld IV «f lankierende Massnahmen im Steuerwesen» werden Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Organisation im Steuerwesen aufgezeigt. So könnte beispielsweise der Steuerbezug vereinheitlicht und somit vereinfacht werden und mittelfristig durch das gleiche Gemeinwesen erfolgen. Solche Massnahmen wären zusammen mit den Gemeinden zu entwickeln.

Basierend auf dem vom Regierungsrat vorgelegten Planungsbericht Steuerstrategie 2022–2030 soll im Grossen Rat eine vertiefte Debatte stattfinden. Wie die ersten Reaktionen der Parteien zeigen, beurteilen sie die Vorlage – wie immer, wenn es um Steuern geht – kontrovers. Zustimmung bei den bürgerlichen Parteien und Ablehnung auf der linken Seite! (nfz)


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