Von der Landwirtschaftszone zur Spezialzone
02.06.2022 Gemeindeversammlung, SteinMitte 2029 soll die Mittelschule Fricktal an ihrem Standort im Gebiet Neumatt Ost in Stein ihren Schulbetrieb aufnehmen. Zu den kommenden Schritten gehört nun die Einzonung des zurzeit in der Landwirtschaftszone gelegenen Areals.
Susanne Hörth
Seit dem Zuschlag des Grossen Rates im November 2021 für Stein als neuen Mittelstufenstandort laufen im Hintergrund schon längst unzählige Vorbereitungsarbeiten. So ist der Kanton bereits seit Monaten daran, die Grundlagen für den Architekturwettbewerb zu erarbeiten. Bevor er aber wie vorgesehen, den Landkauf in Stein im vierten Quartal dieses Jahres tätigen kann, muss noch die eine oder andere Hürde genommen werden. Eine davon ist die Einzonung des mehrheitlich zur Landwirtschaftszone gehörenden Areals «Neumatt Ost». Mit dessen Grösse von 39800 Quadratmetern sind neben dem eigentlichen Bauplatz für die geplante «Kanti» auch genügend Landreserven für eine mögliche Erweiterung der Schulanlagen vorhanden. Gebaut werden kann aber nur, wenn das Areal über eine entsprechende Zone verfügt. An der morgigen Steiner Einwohnergemeindeversammlung haben die anwesenden Stimmberechtigten über die Teiländerung der Nutzungsplanung und damit die Einzonung zu befinden. Mit der Schaffung der neuen «Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Mittelschule» (OeBAM) ist gleichzeitig auch die Bau- und Nutzungsordnung anzupassen.
Kompensation Fruchtfolgefläche
Während der öffentlichen Auflage, welche vom 24. Februar bis 25. März dieses Jahres erfolgte, ist eine einzige Einwendung eingegangen. Eine Privatperson lehnte die Einzonung und damit den Verlust der Landwirtschaftsfläche ab. Wie der Steiner Gemeinderat in seiner Versammlungsbotschaft festhält, wird die bisherige Landwirtschaftszone vollumfänglich kompensiert. «Der Kanton Aargau hat die Kompensation der in Stein anfallenden Fruchtfolgef läche in einer anderen Aargauer Gemeinde gesichert», heisst es zu diesem Sach-geschäft. Und weiter: «Für die dortige Aufwertung des Bodens hat der Grosse Rat finanzielle Mittel in Höhe von einer Million Franken gesprochen.»
Im Beschrieb zu der anzupassenden Bau- und Nutzungsordnung fällt bei der neuen Zone «OeBAM» insbesondere auch der Abschnitt betreffend Verkehr auf. Es heisst dazu: «Die Nutzung der Mittelschule darf erst aufgenommen werden, wenn eine ausreichende öV-Erschliessungsgüte besteht und auf dem Areal die fehlende Fussund Radwegverbindung entlang der Münchwilerstrasse erstellt ist.»