Kündigung wegen Zweitjob?

  12.04.2022 Nordwestschweiz

Frage: Ich arbeite zu 70 Prozent als Buchhalterin in einem Unternehmen und nebenbei noch zu 40 Prozent als Verkäuferin in einem Laden, da ich auf das Geld angewiesen bin. Eine Freundin meinte kürzlich, dass das verboten sei und mir mein Chef kündigen könne, sobald er von meinem Zweitjob als Verkäuferin erfährt. Stimmt das, darf ich gleichzeitig bloss für einen Arbeitgeber arbeiten?

Antwort: Nein. Es ist nicht verboten, mehr als einen Job gleichzeitig zu haben. Vorausgesetzt ist jedoch, dass durch die Ausübung des Zweitjobs der Arbeitnehmer nicht seine Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber des Hauptjobs verletzt. Sie dürfen Ihren Arbeitgeber nicht konkurrenzieren, indem Sie etwa bei der direkten Konkurrenz arbeiten. Zudem darf durch die Nebentätigkeit Ihre Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz nicht beeinträchtigt werden. So könnte es problematisch sein, wenn Sie als Nebenjob in einer Bar arbeiten und dadurch am nächsten Morgen jeweils erschöpft und unausgeschlafen zur Arbeit erscheinen.

Durch Ihren Zweitjob verletzen Sie jedoch keine Treuepflichten. Da Sie Ihren Chef weder konkurrenzieren noch weniger Leistung am Arbeitsplatz erbringen, liegt kein Kündigungsgrund vor. Dass Sie insgesamt mehr als 100 Stellenprozente arbeiten, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass Sie die durch das Arbeitsgesetz definierte Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Zudem müssen Sie die tägliche Ruhezeit einhalten, welche normalerweise 11 Stunden beträgt. Da der Arbeitgeber für die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten verantwortlich ist, kann er von Ihnen verlangen, dass Sie ihm über Ihre Nebenbeschäftigung Auskunft geben.

Achtung: Wenn Sie während Ihrer Ferien, statt sich zu erholen, das Pensum Ihres Zweitjobs erhöhen, kann Ihnen der Arbeitgeber unter Umständen den Ferienlohn verweigern.

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