Zunahme von Bauten ohne Bewilligung
22.03.2022 Wegenstetten«Der Gemeinderat muss eine Zunahme von Bautätigkeiten ohne Baubewilligung feststellen, und zwar sowohl innerhalb der Bauzone als auch ausserhalb in der Landwirtschaftszone.» Das schreibt der Gemeinderat Wegenstetten in einer Mitteilung und hält fest: Wer ohne gültige Bewilligung oder unter Verletzung einer solchen baue oder Objekte beseitige, macht sich strafbar. «Werden Verstösse gegen die Bauvorschriften festgestellt, wird die Baueinstellung verfügt und die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs verlangt. Der Gemeinderat hat zudem Strafkompetenz und kann in Bauangelegenheiten Bussen bis zu 2000 Franken aussprechen. Bei gravierenden Verstössen wird Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet, welche höhere Strafen verfügen kann.» Bewilligte Bauobjekte würden kontrolliert. Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt, Bauleitung und Unternehmer seien verantwortlich, dass die Vorschriften eingehalten würden und die Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmten. «Mit der Einhaltung der Bestimmungen im Zusammenhang mit Bautätigkeiten werden allen Beteiligten unnötiger Ärger, Aufwand und Kosten erspart», schreibt der Gemeinderat. (mgt/nfz)