Räumung von Gräbern

  22.02.2022 Wegenstetten

Nachdem die ordentliche Ruhezeit abgelaufen ist, werden auf dem Wegenstetter Friedhof die Reihen mit den Erdgräbern aus den Jahren 1995 bis 1999 im Frühling 2022 aufgehoben. Angehörige von dort Bestatteten haben die Möglichkeit, Grabschmuck, persönliche Gegenstände und Grabmäler bis spätestens 15. Mai zu entfernen. Nach diesem Datum wird die Gemeinde für das oberflächliche Abräumen der Gräber besorgt sein. Entschädigungsansprüche können nicht geltend gemacht werden. Sollte der Wunsch bestehen, Grabsteine zu behalten, wird empfohlen, mit Ueli Gämperle (Tel. 079 696 77 61) Kontakt aufzunehmen. (mgt)


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