Schuldspruch wegen Verleumdung
20.01.2022 RheinfeldenDie Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat die ehemalige Administratorin der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Rhyfälde, wenn…» der Verleumdung für schuldig befunden. Die Frau, die damals in Basel wohnte, wird mit einer Busse von 300 Franken und mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Franken (Probezeit von zwei Jahren) bestraft. Zudem muss sie die Kosten des Verfahrens übernehmen. Insgesamt hat sie 610 Franken zu bezahlen. Der Rheinfelder Stadtratskandidat und Bezirksrichter Michael Derrer hatte im Juni 2021 eine Strafanzeige gegen die Frau eingereicht. Grund: Derrer wurde aus der Facebook-Gruppe entfernt; die Betreiberin und Administratorin hatte dies unter anderem damit begründet, dass er sie beschimpft und beleidigt habe. Gegen diese Aussage wehrte sich Derrer und bekam nun Recht. «Das Strafverfahren stellt nun fest, dass ich sie weder beschimpft noch beleidigt hatte und dass sie mit der Absicht, meinen Ruf zu schädigen, das Gegenteil behauptete», schreibt Michael Derrer in einer Medienmitteilung. Der Entscheid ist bereits rechtskräftig. Die Frau möchte sich auf Anfrage nicht mehr zu dieser Sache äussern. (vzu)