Im Herbst 2022 outet sich die Nagra

  05.12.2021 Laufenburg

Mit dem Standortvorschlag fürs Tiefenlager

In rund einem Jahr wird die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) bekannt geben, für welche Region sie im 2024 ein Rahmenbewilligungsgesuch (RBG) einzureichen gedenkt. Das Bundesamt für Energie (BFE) rechnet ab Bekanntgabe des Standortsvorschlags (ASR) Ende 2022 mit einem verstärkten Widerstand in der Bevölkerung.

Simone Rufli

Bis in einem Jahr wird die Bevölkerung wissen, welche der drei Standortregionen (Jura Ost/Bözberg, Nördlich Lägern/Zürcher Unterland, Zürich Nordost/Zürcher Weinland) die Nagra für den Bau des Tiefenlagers bevorzugt. Obwohl auch dann noch nichts definitiv entschieden ist, ist es auch aus Sicht des BFE ein wegweisender Verfahrensschritt. Denn, hat sich die Nagra erst einmal öffentlich zu einer Region bekannt, steige der Grad der Betroffenheit in der Bevölkerung rapide an. «Ab dann ist damit zu rechnen, dass die Bevölkerung den Widerstand verstärken wird», so Pascale Künzi, Fachspezialistin Entsorgung beim BFE, anlässlich der Vollversammlung der Regionalkonferenz Jura Ost in Laufenburg. Das BFE will deshalb die Regionalkonferenzen auf diesen Moment vorbereiten. Mit einem Ausbau des Informationsangebots, mit zusätzlichem Material sowie mit einem Medientraining für Gemeindeammänner – dies voraussichtlich im zweiten Quartal 2022.

Die Bevölkerung werde reagieren, ungeachtet der Tatsache, dass es sich im nächsten Jahr erst um den Standortvorschlag, die sogenannte ASR, handle. Künzi betont: «Die ASR beruht einzig auf den Grundlagen der Geologie. Für die sicherheitstechnische Prüfung ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) als Aufsichtsbehörde zuständig.» Zwischen 2022 und 2024 wird die Nagra eine Reihe von Berichten einreichen zur Begründung ihres Vorschlags, zur Sicherheit, zur Abstimmung mit der Raumplanung und der Umwelt. All das dient der Vorbereitung für das Rahmenbewilligungsgesuches (RBG), welches die Nagra dann voraussichtlich im Jahr 2024 einreichen wird. Auch das RBG wird dann vom ENSI geprüft.

Auch Chancen
Neben der befürchteten Abwehrreaktion in der Bevölkerung biete der frühzeitig vorliegende Standortvorschlag der Nagra durchaus auch Chancen, so Künzi. Es werde Transparenz geschaffen und die betroffene Region könne vorausschauend handeln und planen. Es könne eine stufenweise Konkretisierung der Oberf lächeninfrastruktur geplant werden und die Abgeltungsverhandlungen könnten aufgegleist werden.

Die Regionalkonferenzen in den nicht vorgeschlagenen beziehungsweise zurückgestellten Regionen werden ihre Tätigkeit ab 2023 minimieren, in gewissen Bereichen ganz einstellen und darauf warten, dass das ENSI seine Gutachten veröffentlicht, was vermutlich im Jahr 2027 der Fall sein wird. Danach könnte es zur Auflösung der Regionalkonferenzen kommen.

Der Bundesrat wird voraussichtlich im Jahr 2029 über das Rahmenbewilligungsgesuch entscheiden, das Parlament dann im 2030. Gegen die Erteilung der Bewilligung kann das Referendum ergriffen werden. Ein eventuelles fakultatives Referendum käme zirka 2031 zur Abstimmung.


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