Offene Fragen WPZ Stadelbach Möhlin

  11.11.2021 Leserbriefe, Möhlin

Als Angehöriger einer ehemaligen Bewohnerin des Stadelbach möchte ich mich wie schon viele andere Betroffene zu den Vorgängen äussern. Ich habe am 26. Juli einen Brief an die Zentrumsleitung des Wohn- und Pflegezentrum Stadelbach geschrieben und folgende Frage gestellt: «Wie konnte es soweit kommen, dass meine Mutter, Frau Martha Waldner, in Folge eines Dekubitus hospitalisiert werden musste, an dessen Folgen sie nach meiner Meinung am 25. Mai verstorben ist.» Bei Dekubitalulzera handelt es sich um chronische Wunden, die vor allem bei Patienten mit verringerter Beweglichkeit auftreten, besonders wenn sie bettlägerig oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Sie können auf Pflegefehler oder mangelnde Pflegezeit hinweisen und werden deshalb auch als Gradmesser der Pflegequalität gewertet. Das Schreiben habe ich auch an das Departement Gesundheit (DGS) gesandt. Ich wartete ein paar Wochen ohne Antwort zu erhalten. Erst nachdem das DGS das Stadelbach aufgefordert hat, mir auf mein Schreiben zu antworten, habe ich am 25. August eine Antwort erhalten mit folgendem Absatz: «Auf Ihren eingeschriebenen Brief vom 26. Juli hatten wir mit unserem Schreiben vom 30. Juli geantwortet. Dass unser nicht eingeschriebenes A-Post-Schreiben bei Ihnen nicht angekommen ist, ist ein selten unglücklicher Umstand, der uns leid tut.» Und die Antwort auf meine sehr korrekte Frage lautete: «Im Bezug auf Ihre Anschuldigung, was die Todesursache von Frau Martha Waldner betrifft, gibt es keine Schuld. Frau Waldner wurde während ihres Aufenthaltes medizinisch betreut. Die ärztlichen Verordnungen wurden ausgeführt. Wir haben Ihre Mutter nach bestem Wissen und Gewissen betreut. Wir sind uns keiner Schuld bewusst.» Meine Antwort auf dieses Schreiben: «Wie Sie in Ihrer Antwort schreiben, wurde meine Mutter, Frau Martha Waldner, nach bestem Wissen und Gewissen medizinisch betreut. Wie kommt es dann, dass meine Mutter mit einem Dekubitus hospitalisiert werden musste? Der Dekubitus war schon so weit fortgeschritten, dass im Spital zwei Operationen notwendig wurden. Ein Dekubitus muss von einer qualifizierten Pflegeperson schon bei dessen Entstehung (Rötung der Körperstelle) bemerkt werden und muss dementsprechend auch behandelt werden. Dies war bei meiner Mutter nicht der Fall. Anscheinend war das Personal der Meinung, dass dies bei meiner Mutter nicht nötig sei, da sie ja über eine Wechseldruckmatratze verfügte. Die Antwort vom Stadelbach folgte diesmal umgehend am 2. September mit folgendem Wortlaut: «Wir verbieten Ihnen ab sofort jeglichen Kontakt zu uns. Es ist ungeheuerlich, mit welchen Anschuldigungen Sie an uns gelangen. Unsere Rechtsschutzversicherung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.»

Auf dieses Schreiben hin, habe ich an den Präsidenten des Vereins Wohnen im Alter (Trägerschaft vom Stadelbach) Herrn K. Eiermann folgendes Mail geschrieben: «Wie Sie aus dem Schreiben von Frau Coi und Herrn Schröder entnehmen können, darf ich das Wohn- und Pflegezentrum, Möhlin, nicht mehr kontaktieren. Nein, es kommt noch besser, sie drohen mir gar mit ihrer Rechtsschutzversicherung. Ich würde einem Gerichtsprozess nicht aus dem Wege gehen, denn in diesem Fall müssten alle offenen Fragen beantwortet werden. Nach der Faktenlage wäre nach meiner Meinung das Wohn- und Pflegezentrum, Möhlin, auf der Verliererseite. Sollte dem Wohn- und Pflegezentrum und Ihnen an einer gütlichen Lösung gelegen sein, dann beantworten Sie einfach meine Fragen, die ich gestellt habe. Auch auf diese Mail bekam ich umgehend eine Antwort: «Sehr geehrter Herr Waldner. Danke für die Info. Natürlich sind wir an einer gütlichen Lösung interessiert. Leider bin ich erst ab Freitag wieder in Möhlin. Ich wünsche ihnen trotzdem eine gute Woche. Freundliche Grüsse, Karl Eiermann»

Nach einem Telefongespräch mit Herrn Eiermann habe ich am 28. September wieder ein Schreiben vom Stadelbach erhalten. Hier eine Kurzfassung des Schreibens. «Damit die Angelegenheit abgeklärt werden kann, benötigt die Betriebshaftpflicht-Versicherung diverse Vollmachten zur Einsichtnahme der dazu benötigten Dokumente.» Auf dieses Schreiben habe ich am 30. September folgend geantwortet: «In meinem Schreiben vom 26. Juli habe ich die folgende Frage an Sie gestellt: Wie konnte es soweit kommen, dass meine Mutter, Frau Martha Waldner, in Folge eines Dekubitus hospitalisiert werden musste, an dessen Folgen sie nach meiner Meinung am 25. Mai verstorben ist? Um diese einfache Frage zu beantworten, benötigt es keine Abklärungen von Seite der AXA. Um die Angelegenheit zu bereinigen, erwarte ich von Ihnen eine für mich schlüssige Antwort.

Am 4. Oktober erhielt ich vom Stadelbach eine Antwort, darin wurde auf das Schreiben vom 28. September hingewiesen, dass für eine weitergehende Bearbeitung dieser Angelegenheit, müssen wir an den von uns in unserem Schreiben skizzierten Vorgehen festhalten.

Mein Fazit, die Zentrumsleitung vom Stadelbach will meine einfache Frage, wie es zum Dekubitus kommen konnte, nicht beantworten. Müsste die Stadelbach-Leitung dann zugeben, dass meine Mutter nicht nach bestem Wissen und Gewissen gepflegt wurde?

GERHARD WALDNER, ZEININGEN


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