Die Kantonsfinanzen sind gesund

  25.11.2021 Aargau

Bericht aus dem Grossen Rat

Zweimal jährlich hat der Grossrat über Verpflichtungs- und Nachtragskredite zu befinden. Diesmal wurden vier Verpf lichtungskredite mit einem Bruttoaufwand von 12,4 Millionen Franken beantragt. Nachtragskredite waren keine erforderlich. Mit der Revitalisierung des Magdenerbachs betraf ein Verpflichtungskredit auch das Fricktal. Um den ökologischen Wert des Magdenerbachs zu verbessern, soll er zwischen Magden und Rheinfelden auf einer Strecke von 1,6 km revitalisiert oder nach Möglichkeit renaturiert werden. Die Kosten belaufen sich auf 2,65 Millionen Franken. Erfreulicherweise beteiligt sich der Bund mit 80 Prozent an den Kosten. Alle vier Verpflichtungskredite wurden diskussionslos genehmigt.

Aufgaben und Finanzplan (AFP) 2022 – 2025
Eines der wichtigsten Geschäfte des Grossen Rats ist die jährliche Budgetdebatte oder wie beim Kanton benannt, der AFP. Der Kanton Aargau hat ein Bruttobudget von über 6 Milliarden Franken. Wobei der Handlungsspielraum des Parlaments im Budgetprozess beschränkt ist. Denn es gibt viele gebundene Ausgaben, welche nicht oder sehr beschränkt steuerbar sind. In der Eintretensdebatte wurde von den Parteien mehrheitlich attestiert, dass die Kantonsfinanzen gesund sind. Die Schulden haben sich seit 2017 um über 500 Millionen Franken reduziert. Aus den Überschüssen der positiven Rechnungsabschlüsse der letzten vier Jahre konnten 733 Millionen Franken in die Ausgleichsreserve gelegt werden. Das ist eine gute Voraussetzung, um die zukünftigen finanzpolitischen Herausforderungen bewältigen zu können.

Grossen Einfluss auf die einnahmenseitige Budgetsituation hat die Höhe der Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an die Kantone. Der Regierungsrat hat in den Budgetjahren 2022 – 2025 eine vierfache Ausschüttung eingeplant. Dies entspricht jährlichen Einnahmen von 212 Millionen Franken. Ein Antrag der grünen Partei wollte eine vorsichtigere Budgetierung ab dem Planjahr 2023 und lediglich eine doppelte Ausschüttung einstellen. Mit der Begründung, dass die SNB mit grosser Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft satte Gewinne schreiben werde, wurde dieser Antrag abgelehnt

Viel zu diskutieren, gaben die zusätzlichen Stellen, welche in verschiedenen Aufgabenbereichen durch den Regierungsrat beantragt wurden. So beispielsweise bei den Staatsanwaltschaften, mit zehn zusätzlichen Stellen. Dies ohne massiven Anstieg der Fallzahlen in den letzten Jahren. Eine deutliche Mehrheit des Parlaments war der Meinung, dass sechs zusätzliche Stellen gerechtfertigt seien, entsprechend wurde dieser Kürzung zugestimmt. Im Aufgabenbereich Volkschule wurde beantragt, vier Stellen beim Verwaltungspersonal, welche zurzeit umbesetzt sind, zu streichen. Bildungsdirektor Alex Hürzeler setzte sich vehement für diese Stellen ein, denn in der aktuellen Situation wäre eine Stellenkürzung verantwortungslos. Die Kürzung wurde dann auch deutlich abgelehnt. Im Bereich Personal beantragte der Regierungsrat 3,4 Projektstellen für die Implementierung der HR-Strategie. Das Parlament sah die Notwendigkeit dieser Stellen nicht und lehnte sie ab.

Eine emotionale Diskussion wurde im Aufgabenbereich Betreuung Asylsuchende geführt. Im Kanton Aargau erhalten Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen eine Tagespauschale von 9 Franken. Ein Minderheitsantrag aus der Kommission Gesundheit und Soziales wollte eine Erhöhung um 2 Franken. Dieser Antrag hatte keine Chance im Rat und wurde deutlich abgelehnt. Angenommen wurde hingegen, das Verpflegungsgeld für Kinder bis 6 Jahre um 2,5 Franken auf 7,5 Franken zu erhöhen. Zusätzlich wurden 230 000 Franken für situative Kosten ins Budget aufgenommen.

Aus zeitlichen Gründen konnte der AFP nicht zu Ende beraten werden. Die Fortsetzung erfolgt am kommenden Dienstag.


KOMMENTAR

«Prioritäten für Asylsuchende?»

Wie hoch soll die Tagesentschädigung für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege und Haushalt für Asylsuchende sein? Die emotionale Diskussion im Grossen Rat hat gezeigt, dass bei dieser Frage die Meinungen meilenweit auseinander gehen. Mit 9 Franken pro Tag ist der Kanton Aargau bei der Entschädigung eher etwas knausrig. Damit dieser Betrag ausreicht, müssen die Ausgaben gut geplant und eingeteilt werden. Da die Asylbewerber in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen, haben sie die Möglichkeit, Ausgaben und Einkäufe zu optimieren und günstige Angebote zu suchen. Daher bin ich der Meinung, dass der Betrag ausreicht. Die meisten Asylbewerber haben eine sehr schlimme Vergangenheit hinter sich. Sie kommen aus Kriegsgebieten oder aus Ländern, welche das Wort Menschenrecht nicht kennen. Das primäre Anliegen der Asylbewerber muss sein, sich in einem sicheren Land aufhalten zu können. In einem Rechtstaat mit einem fairen Asylverfahren. Eine etwas knappe Tagesentschädigung muss daher zweitrangig sein.

WERNER MÜLLER, WITTNAU


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