Das Bünn darf nicht eingezont werden

  25.11.2021 Leserbriefe, Magden

«Magdener entscheiden über heisses Eisen», NFZ vom 5. November.
An der Magdener Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2016 wurde die Einzonung des Bünn abgelehnt und an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurückgewiesen. Wir haben erwartet, dass der ablehnende Entscheid vom Gemeinderat entgegengenommen und umgesetzt wird. Wenn der Gemeinderat nun argumentiert, es habe sich um keine definitive Ablehnung gehandelt und erneut die Einzonung beantragt, kommt dies der Missachtung eines demokratisch gefällten Entscheids gleich. Das Bünn wurde 1996 von der Gemeinde einer Übergangszone zugewiesen, um die zu grosse Bauzone auf ein rechtskonformes Mass zu reduzieren. Nach einem eigentlichen Bauboom ist das Wachstum seit 2015 moderat rückläufig. Es besteht heute kein Bedarf an zusätzlichem Bauland, schon gar nicht für die Einzonung eines Gebietes, das die Einwohnerzahl in kurzer Zeit um 10 Prozent erhöht. Gegen eine Überbauung spricht auch die Verkehrserschliessung. Die Anbindung an den öV ist ungenügend, eigentlich dürfte das Gebiet gemäss Vorgaben des Kantonalen Richtplans gar nicht eingezont werden. Auch ungeklärt ist, wie der neu zu erwartende Motorfahrzeugverkehr durch das Bünn geführt werden soll. So viel ist sicher, die Belastung wird erheblich sein, lokale Staus sind nicht ausgeschlossen. Lehnen Sie die Einzonung des Bünn ab und sorgen wir dafür, dass die grüne Oase am Dorfrand und der ländliche Charakter unseres Dorfes erhalten bleiben.

REGULA BACHMANN-STEINER, MAGDEN


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