Vertrag sorgt für Ärger
09.09.2021 Gipf-OberfrickDer Gemeinderat von Gipf-Oberfrick hat im Juni beschlossen, die Brunnenmeister-Dienste per 1.3.2022 an die Gemeinde Frick auszulagern. Der entsprechende Vertrag wurde bereits unterzeichnet. Gegen dieses «undemokratische Vorgehen» hat eine Gruppe von besorgten Gipf-Oberfricker Bürgern am 27. August beim Kanton eine Gemeindebeschwerde eingereicht. Die Beschwerdeführer machen eine Kompetenzüberschreitung geltend und verlangen, dass die Gemeindeversammlung darüber entscheidet, ob Gipf-Oberfrick den Brunnenmeister im Dorf behält oder den Vertrag mit Frick eingeht. (sir)
«Der Brunnenmeister gehört zum und ins Dorf»
Gemeindebeschwerde soll Gipf-Oberfrick zurückpfeifen
Ohne die Zustimmung des Stimmvolkes vorher einzuholen, hat der Gemeinderat von Gipf-Oberfrick im Juni beschlossen, die Brunnenmeister-Dienste per 1.3.2022 an die Gemeinde Frick auszulagern. Gegen dieses «undemokratische Vorgehen» hat eine Gruppe von besorgten Gipf-Oberfricker Bürgern am 27. August beim Kanton eine Gemeindebeschwerde eingereicht.
Simone Rufli
Die Bestrebungen hin zu Regionalisierungen seien in gewissen Fällen durchaus gerechtfertigt, räumen die Beschwerdeführer ein, «allerdings nur, wenn sich das Stimmvolk auch dazu äussern kann und der Entscheid demokratisch zustande kommt». Genau diese demokratische Willensbildung sei aber in Gipf-Oberfrick nicht möglich gewesen, als der Gemeinderat im Juni im Alleingang den Entschluss gefasst habe, in Überschreitung seiner Kompetenz einen Vertrag zu unterzeichnen, worin die Führung der Brunnenmeister-Dienste per 1. März 2022 der Einwohnergemeinde Frick übertragen wird. «Damit soll eine Abkehr von einem gut funktionierenden, kostengünstigen und unkomplizierten Gemeindebetrieb vollzogen werden. Wir – als Stimmbürger von Gipf-Oberfrick – sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden», halten Peter Rickenbach, Walter Fischer, Emanuel Suter, Stefan Schraner und Ramon Schmid fest.
Stichwort Demokratie
Dass es ihnen mit der Beschwerde um die Einhaltung demokratischer Gepflogenheiten geht, untermauerten die Beschwerdeführer in einem Vorschlag an den Gemeinderat. Sollte der Gemeinderat die geplante Fremdvergabe der Brunnenmeister-Dienste doch noch als Traktandum an die Budgetgemeindeversammlung bringen, würden sie die Beschwerde beim Kanton zurückzuziehen. Noch sei von der Gemeinde kein entsprechendes Signal gekommen.
«Wir waren immer der Meinung, dass das Geschäft von der Gemeindeversammlung gutgeheissen werden muss», so die Beschwerdeführer weiter. Der Gemeindevertrag zur Regionalisierung der Brunnenmeister-Dienste sei nämlich nicht mit dem geltenden Wasserreglement vereinbar. «Und eine Änderung des Wasserreglements bedarf der Zustimmung durch die Versammlung.» Gemäss dem Gemeindevertrag könnte Gipf-Oberfrick bei der Bestimmung des Brunnenmeisters nicht mitbestimmen.
In der Beschwerdeschrift wird auch festgehalten, dass aufgrund der wiederkehrenden Ausgaben und der Kosten zwingend die Zustimmung des Stimmvolkes vorliegen müsste. Durch die Auslagerung der Brunnenmeisterdienste dürften jährlich Mehrkosten von mindestens 40 000 Franken anfallen. «Total rechnet selbst der Gemeinderat mit jährlichen Kosten von 150 000 Franken. Auf die Mindestvertragsdauer von fünf Jahren gerechnet, hat der Gemeinderat somit über Ausgaben in der Höhe von 750 000 Franken beziehungsweise Mehrkosten von 200 000 Franken entschieden. Deshalb sind wir überzeugt, dass für dieses Geschäft die Gemeindeversammlung und nicht der Gemeinderat zuständig ist», so die Gruppe besorgter Bürger.
Kein Bemühen um einen Nachfolger
Sie geht noch einen Schritt weiter indem sie betont: «Der Brunnenmeister ist aus unserer Sicht keine Personalie, sondern eine Institution, die dem Dorf und ins Dorf gehört, schliesslich geht es dabei um das ureigenste Lebensmittel: Wasser.» Die Beschwerdeführer werfen dem Gemeinderat zudem vor, dass er sich gar nicht erst darum bemüht habe, einen Nachfolger für Brunnenmeister Siegfried Mettauer zu finden. Mettauer geht Ende 2021 in Pension. «Wir werden allgemein den Eindruck nicht los, dass der Gemeinderat Gipf-Oberfrick eine Salamitaktik anwendet, indem immer mehr Pfeiler unserer Gemeinde an Frick ausgelagert werden sollen, um so eine Gemeindefusion vorzubereiten.»
Der Gemeinderat von Gipf-Oberfrick hat nun bis am 21. September Zeit, eine Stellungnahme beim Departement Volkswirtschaft und Inneres einzureichen.