Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchten Mordes

  22.09.2021 Aargau

Die Ermittlungen haben gezeigt, dass es vor der Tat zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten, der Mutter und der Grossmutter des Kindes gekommen war. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, dass er an jenem Samstagnachmittag im Neumarkt Brugg nach dem verbalen Streit plötzlich seine Tochter an den Hüften gepackt und das Kind kopfvoran und mit voller Wucht auf den Boden geschleudert hatte. Obwohl die Mutter und die Grossmutter sofort versuchten, ihn davon abzuhalten, packte er – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - seine Tochter erneut an den Beinen und schleuderte sie ein weiteres
Mal mit voller Wucht kopfvoran auf den Boden. Das Kind erlitt dadurch ein schweres Schädelhirntrauma. Dank des beherzten Eingreifens von Drittpersonen konnte
der Beschuldigte an weiteren Gewaltausübungen gehindert und das Mädchen in einen angrenzenden Laden in Sicherheit gebracht werden. Von den schweren Verletzungen hat es sich inzwischen erholt.
Zum Aussageverhalten des Beschuldigten und zum Motiv wird sich die Staatsanwaltschaft erst anlässlich der Hauptverhandlung äussern. Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Neben versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen den heute 52-Jährigen auch Anklage wegen mehrfacher Drohung und mehrfacher Beschimpfung gegenüber der Mutter und der Grossmutter des Kindes erhoben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren, eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen, eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme sowie 15 Jahre Landesverweisung.
Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig.


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