Maskentragpflicht in den Aargauer Schulen gilt bis Ende Oktober

  23.09.2021 Aargau

Beim repetitiven Testen in den Schulen nimmt das Projekt organisatorische Anpassungen vor, um die nach den Sommerferien – insbesondere im Bereich des Nachtestens – aufgetretenen Probleme künftig vermeiden zu können. Das repetitive Testen bleibt für Organisationen und Teilnehmende freiwillig. Ein Obligatorium ist als Option in der Eventualplanung des Regierungsrats für den Fall eines gravierenden Anstiegs der Infektionszahlen vorgesehen. Die allgemeine Maskentragpflicht an Schulen ab der 5. Primarschulklasse gilt noch bis 29. Oktober 2021 als Vorsichtsmassnahme nach den Herbstferien.
Stark ansteigende Infektionszahlen allgemein und insbesondere an den Schulen sowie Schwachstellen bei veränderten Abläufen und Prozessen führten nach den Sommerferien zu Problemen beim repetitiven Testen an den Schulen. Die Departemente Gesundheit und Soziales (DGS) und Bildung, Kultur und Sport (BKS) haben die Probleme analysiert und dabei auch Schulverbände und Organisationen sowie teilnehmende Schulen miteinbezogen.
Der Regierungsrat hat unter Abwägung aller Aspekte entschieden, dass das repetitive Testen an Schulen mit organisatorischen und strukturellen Anpassungen und Optimierungen weitergeführt wird. Dabei können die Schulen – wie vor den Sommerferien – die Nachtestungen wieder selbstständig durchführen.


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