Gemeinderat verteidigt sein Vorgehen

  23.09.2021 Gipf-Oberfrick

Der Gemeinderat von Gipf-Oberfrick wehrt sich gegen den Vorwurf, die geplante Regionalisierung der Brunnenmeisterdienste erfolge unrechtmässig. Dieser Meinung ist «eine Gruppe besorgter Bürger». Sie hat eine Gemeindebeschwerde beim Kanton eingereicht.

Simone Rufli

Die Beschwerde richtet sich insbesondere gegen die «undemokratische» Art, wie der Vertragsabschluss zustande gekommen sei. Die Gruppe wirft dem Gemeinderat eine Kompetenzüberschreitung vor und verlangt, dass der Vertrag der Gemeindeversammlung unterbreitet wird. Mit dem Vertragsabschluss habe der Gemeinderat seine rechtlichen und f inanziellen Kompetenzen überschritten, argumentieren Peter R icken bach, Wa lter Fischer, Emanuel Suter, Stefan Schraner und Ramon Schmid. Nicht der Gemeinderat im Alleingang, sondern die Gemeindeversammlung müsse entscheiden, ob Gipf-Oberfrick den Brunnenmeisterdienst auslagern soll, oder den Brunnenmeister doch im Dorf behalten will. Brunnenmeister Siegfried Mettauer wird Ende Jahr pensioniert.

Ein Team anstatt einer allein
In einer Stellungnahme, publiziert auf der Webseite der Gemeinde, legt der Gemeinderat nun seine Sicht dar. Bezugnehmend auf den in der NFZ am 9. September erschienenen Artikel, hält er fest, dass er die Suche nach einem Nachfolger für Siegfried Mettauer vor über zwei Jahren aufgenommen habe. «Zuerst wurde intern mit den Mitarbeitenden geklärt, wie die künftige Organisation der Brunnenmeisterdienste und des Bauamts erfolgen soll.» Rasch sei klar geworden, dass eine Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden geprüft werden solle. «Nach verschiedenen Sitzungen haben sich die Gemeinderäte Frick, Oberhof, Oeschgen, Wittnau und Wölflinswil für eine regionale Lösung entschieden. Frick und Wittnau haben diese Zusammenarbeit bereits seit Anfang 2021 umgesetzt. Ein Team von fachlich gut ausgebildeten Personen kann so die technischen Arbeiten der Wasserversorgung in den Gemeinden betreuen. Die Vorteile in Bezug auf Fachkompetenz, Sicherheit, Stellvertretung und Pikettdienst überwiegen», schreibt der Gemeinderat und betont, er habe die regionale Lösung für dieses Teilzeitpensum des Brunnenmeisters mehrmals kommuniziert. Zweimal an der Gemeindeversammlung, in der Presse und im offiziellen Publikationsorgan. Zudem habe er über den Rechtsdienst der Gemeindeabteilung abklären lassen, ob ihm die Kompetenz für diesen Vertragsabschluss zustehe. «Es liegt die schriftliche Auskunft der Rechtsabteilung vor, dass der Gemeinderat diesen Vertrag selber abschliessen kann», hält der Gemeinderat in seiner Stellungnahme fest. «Gestützt darauf und weil es sich um keinen politischen, sondern um einen personellen und organisatorischen Entscheid handelt, hat er sich für dieses Vorgehen entschieden. Das ganze Verfahren ist somit aus Sicht des Gemeinderats korrekt und transparent abgelaufen.»

Unterlagen einsehbar
Der Gruppe besorgter Bürger seien auf Anfrage hin, am 20. August 2021, sämtliche Handlungen und Abklärungen detailliert dargelegt und auch Gesprächsbereitschaft angeboten worden. «Diese Auflistung, der Vertrag und weitere Unterlagen können auf der Website www.gipfoberfrick.ch eingesehen werden.»

Der Gemeinderat schreibt weiter: «Mit der Regionalisierung der Brunnenmeisterdienste wird die fachtechnische Betreuung der Versorgungsanlagen unserer Gemeinde einem ausgebildeten Team, das von der Gemeinde Frick angestellt ist, übergeben. Die ganze Wasserversorgung bleibt aber nach wie vor in der Hand des Gemeinderats. Die Zeiten verändern sich und gerade bei Arbeiten, für die ein 24-Stunden-Pikettdienst notwendig ist und in den einzelnen Gemeinden nur ein Teilzeitpensum abdecken, ist eine Zusammenarbeit über die Gemeindegrenze hinweg sinnvoll. Es ist nicht entscheidend, ob der Brunnenmeister im Dorf wohnt, sondern es ist entscheidend, dass die Betreuung der wichtigen Wasserversorgungsanlagen durch ein kompetentes Team rund um die Uhr gewährleistet ist.»

Der Gemeinderat stellt zudem klar, dass die in diesem Bereich vorgenommene Regionalisierung nichts mit der von der Gruppe besorgter Bürger im Zeitungsartikel erwähnten «Vorbereitung einer Gemeindefusion» zu tun habe. «Der Gemeinderat hegt diesbezüglich keine Absichten. Im Gegenteil. Im Zuge der Neuorganisation der Brunnenmeisterdienste und des Bauamts ist es vorgesehen, das dorfeigene Bauamt zu stärken. Weil dort immer mehr Arbeiten anfallen, wird der kommenden Gemeindeversammlung ein Stellenausbau beantragt.»

Nachdem eine Beschwerde gegen den Vertragsabschluss des Gemeinderats beim Departement Volkswirtschaft und Inneres eingereicht worden sei, gelte es nun, den Entscheid dieser Instanz abzuwarten. Danach werde der Gemeinderat erneut informieren. «Unabhängig vom Entscheid läuft die Planung für die Regionalisierung der Brunnenmeisterdienste ab dem 1. Januar 2022 gemäss dem abgeschlossenen Vertrag. Falls der Kanton den Vertrag als nichtig erklärt, wovon der Gemeinderat nicht ausgeht, muss die Situation neu beurteilt werden», so der Gemeinderat abschliessend.


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote