Fragen zur integrativen Schulform

  23.09.2021 Aargau

Im Kanton Aarau werden Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten von ausgebildeten Heilpädagoginnen und Heilpädagogen entweder in Kleinklassen oder in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson in den Regelklassen gefördert. Die Aargauer Schulen können die Schulungsform und deren Ausgestaltung selber wählen. Mehrheitlich wird eine integrative Umsetzung bevorzugt. Laut Regierungsrat bewährt sich das Aargauer Modell mit heilpädagogischer Unterstützung oder wahlweise mit Regelklassen, Kleinklassen oder Sonderschulen. Die SVP-Fraktion mit der Sprecherin Kathrin Hasler aus Hellikon hat nun im Grossen Rat einen Vorstoss eingereicht. Der Regierungsrat wird eingeladen, Fragen zur Schulung von Kindern mit Lernschwierigkeiten zu beantworten. Die Interpellanten sehen wenig Vorteile in der integrativen Schulform, ausser dass die Kinder und Jugendlichen in ihren angestammten Klassen bleiben können. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen erhalten vielerorts lediglich zwei bis drei Wochenlektionen pro Klasse für die integrative Förderung. Sie betreuen Lernende mit bedeutenden Schulschwierigkeiten und daneben weitere Kinder mit mittlerem bis leichtem Unterstützungsbedarf und werden der Förderung des einzelnen Schülers kaum gerecht. Die SVP-Fraktion fragt, weshalb dennoch weiterhin die integrative Unterrichtsform gefördert wird. (nfz)


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