Beschwerden wegen Ruhestörung

  12.08.2021 Wegenstetten

In letzter Zeit häufen sich in Wegenstetten Beschwerden wegen Missachtung der Ruhezeiten. Im Einzugsgebiet der Regionalpolizei Unteres Fricktal sind folgende Vorschriften einzuhalten: In Wohngebieten ist von 12 bis 13 Uhr und ab 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (z. B. Rasen schneiden mit Motormähern, Hämmern, Fräsen, Bohren, Motorsägen etc.) im Freien verboten. In der Zeit von 22 bis 7 Uhr ist jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört. Während der Ruhezeiten sind lediglich kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen sowie nicht aufschiebbare Arbeiten für die Landwirtschaftsbetriebe zulässig, hält der Gemeinderat fest. (mgt/nfz)


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