Gemeinderat entschuldigt sich

  08.07.2021 Gemeindeversammlung, Möhlin

Hände hoch beim Gemeinderat

Die Möhliner Exekutive geht beim Abstimmungsprozedere über die Bücher

Der Gemeinderat entschuldigt sich für die Unklarheiten anlässlich der Leigrube-Abstimmung und gelobt Besserung. Im Gegenzug verzichtet die FDP auf eine Beschwerde gegen das Prozedere beziehungsweise das Resultat der Abstimmung.

Ronny Wittenwiler

Die NFZ berichtete im Nachgang zur Möhliner Gemeindeversammlung: Da bei der Abstimmung zur Leigrube zuerst vergessen worden war, die fünf Stimmen des Gemeinderats miteinzuberechnen, liess Gemeindeammann Fredy Böni die Abstimmung wiederholen – was just das Abstimmungsresultat auf den Kopf stellte.

Ging die FDP in der ersten Abstimmung mit ihrem Antrag und wegen einer Stimme als Siegerin hervor (Verkauf gemeindeeigenes Bauland zu 100 %), obsiegte beim zweiten Versuch der Antrag des Gemeinderats hauchdünn wegen zweier Stimmen (50 % Verkauf, 50 % Abgabe im Baurecht). Es ging bei dieser Abstimmung um Millionenbeträge; die Gemeinderäte bezeugten ihre Stimmabgabe in keinem Moment durch Handerheben. Darauf nimmt der Gemeinderat jetzt Bezug: «Seit mindestens zwei Jahrzehnten war es Usanz, dass die Stimmen des Gemeinderates bei Gemeindeversammlungs-Abstimmungen jeweils ohne Handerheben dem gemeinderätlichen Antrag hinzugerechnet wurden. Dies in der Auffassung, dass das Kollegialitätsprinzip höher als das individuelle Stimmrecht gewichtet wird. In der Vergangenheit gab es keinen Anlass dazu, diese Regelung zu hinterfragen, zumal sie auch in anderen Gemeinden praktiziert wird.»

Zugeständnisse der Exekutive
Nun aber kam es just im Nachgang zur Leigrube-Abstimmung zu Diskussionen, gerade eben, weil jetzt ein paar wenige (und nicht sichtbare) Stimmen, die im ersten Anlauf auf der Strecke geblieben waren, quasi das Zünglein an der Waage waren. Diesbezüglich lenkt die Exekutive jetzt ein.

«Der Gemeinderat bittet für die entstandenen Unklarheiten um Entschuldigung», heisst es nun in einer Mitteilung. Und er macht Zugeständnisse: «Als Sofortmassnahme wurde festgelegt, dass die einzelnen Gemeinderäte bei den Gemeindeversammlungs-Abstimmungen ihre Stimmabgaben zukünftig durch Handerheben deklarieren.» Man sei überzeugt, dass damit den demokratischen Prozessen «vertrauensfördernd das nötige Gewicht beigemessen werden, welche sie verdienen.»

Die FDP verzichtet auf Beschwerde
In einer ebenfalls gestern Mittwoch versandten Mitteilung erklärt die FDP Möhlin, auf eine Beschwerde im Nachgang zur Gemeindeversammlung verzichten zu wollen. Die Partei hält allerdings auch fest: «Das Handaufheben der Gemeinderäte ist aus Sicht der FDP Möhlin aus Gründen der Transparenz zwingend. Andernfalls könnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Eindruck erhalten, dass die Stimmen des Gemeinderates nur in jenen Fällen hinzugezählt werden, in denen ein knappes Stimmverhältnis besteht, um das Resultat im Sinne des Gemeinderates zu beeinflussen.»

Man vertrete die Auffassung, dass ein Gemeinderat sein Stimmrecht an der Gemeindeversammlung in der gleichen Weise auszuüben habe, wie alle anderen Stimmberechtigten. «Die FDP begrüsst, dass der Gemeinderat seine bisherige Praxis im Lichte dieser Überlegungen nun dahingehend anpasst, dass künftig die Gemeinderatsmitglieder ebenfalls offen – durch Handerheben – über alle Anträge abstimmen werden.»

Damit bestehe aus Sicht der FDP Möhlin kein Anlass mehr, die sich stellende, grundsätzliche Frage der Ausübung des Stimmrechts durch einen Gemeinderat in einem Beschwerdeverfahren klären zu müssen.


 


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