Weniger Unterschriften für Initiativen?

  11.06.2021 Aargau

Kanton will Gemeindegesetz anpassen

Aufgrund einer Motion hat der Regierungsrat eine Teilrevision des Gemeindegesetzes in Angriff genommen. Die notwendige Anzahl Unterschriften für Initiativen und Referenden soll geändert und flexibilisiert werden.

Das geltende Recht legt die erforderliche Anzahl an Unterschriften für eine Initiative oder für ein Referendum bei 10 Prozent der Stimmberechtigten fest. Gemeinden mit Gemeindeversammlung haben die Möglichkeit, die Anzahl der erforderlichen Unterschriften für ein Referendum bis auf 25 Prozent zu erhöhen. Die Hürden sind damit vor allem in grossen Gemeinden sehr hoch. Deshalb wird bei Gemeinden mit Gemeindeversammlung neu die Möglichkeit geschaffen, die Limite zur Ergreifung einer Initiative oder eines Referendums bis auf 5 Prozent zu senken. An der oberen Limite von 25 Prozent für ein Referendum wird festgehalten. Die Gemeinden haben zudem die Möglichkeit, eine absolute Zahl zwischen 5 und 10 Prozent festzulegen.

Für Gemeinden mit Einwohnerrat soll die Prozentzahl zur Lancierung einer Initiative oder eines Referendums neu bei 5 Prozent festgelegt werden, wobei die Möglichkeit besteht, die Limite in der Gemeindeordnung bis auf 10 Prozent zu erhöhen. Zulässig ist es auch, eine absolute Zahl zwischen 5 und 10 Prozent festzulegen. Bis anhin hatten Gemeindeverbände lediglich die Möglichkeit, die Anzahl Unterschriften für eine Initiative oder ein Referendum auf 5 oder 10 Prozent festzulegen. Neu sollen sie auch eine Prozentzahl zwischen diesen beiden Prozentsätzen oder eine absolute Zahl innerhalb dieser Bandbreite bestimmen können. Im Rahmen der Anhörung hat es keine grundsätzlichen Einwände gegen die vorgesehenen Neuerungen im Gemeindegesetz gegeben. Der Vorlage ist mehrheitlich zugestimmt worden. Die Kommissionsberatung und die erste Lesung im Grossen Rat werden nach den Sommerferien stattfinden. (nfz)


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