Bald sollen sich 12- bis 15-Jährige impfen lassen können
05.06.2021 BrennpunktMinderjährige Personen müssen wie bisher beim Impftermin die Zustimmung der Eltern respektive einer erziehungsberechtigten Person vorweisen oder in deren Begleitung erscheinen. Der Impfstoff muss – wie auch bei Personen über 16 Jahren – zweimal verabreicht werden. Laut Swissmedic hat der Impfstoff bei der untersuchten Altersgruppe in der klinischen Studie eine Wirksamkeit von gegen 100 Prozent gezeigt. Die jungen Studienteilnehmenden erhielten die gleiche Dosis wie Erwachsene und die Immunreaktion war mit den älteren Studienteilnehmenden (16 bis 25 Jahre) vergleichbar. Auch die Nebenwirkungen bei Jugendlichen entsprachen den in klinischen Studien mit 16- bis 25-jährigen und Erwachsenen gemeldeten unerwünschten Wirkungen.
Die Impfkampagne ist auf die Freigabe vorbereitet und die Registrierung für 12- bis 15-Jährige ist voraussichtlich ab der kommenden Woche möglich. Die Impfungen für diese Altersgruppe werden im Impfzentrum des Kantonsspitals Aarau (KSA) durchgeführt. Alle 12- bis 15-Jährgen sollten deshalb nur am KSA registriert werden. Die Details dazu sind ab der kommenden Woche auf der Webseite der Impfkampagne unter www.ag.ch/coronavirus-impfung verfügbar. Die neu impfberechtigte Altersgruppe ist nicht priorisiert und anderen Personen bei der Anmeldung gleichgestellt. Das heisst, dass die Terminvergabe weiterhin nach Registrierungsdatum erfolgt. Zudem müssen alle Minderjährigen bei 2 von 2 der Impfung eine Zustimmung der Eltern vorweisen oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person zum Impftermin erscheinen.