Werbung – auch auf Facebook- muss gekennzeichnet sein

  07.05.2021 Nordwestschweiz

Der Presserat rügt den im Vorfeld zur Abstimmung über die E-ID vom 7. März auf «blick.ch» erschienenen Artikel «Darum brauchen wir eine elektronische Identität» wegen mangelnder Kennzeichnung als Werbung. Die Kennzeichnung «in Kooperation mit ...» reicht gemäss Presserat nicht, da der Artikel ansonsten im Blick-üblichen Layout erscheint und die kleine Kennzeichnung in der Autorenzeile durchaus überlesbar ist. Der Beitrag hebt sich somit nicht vom redaktionellen Teil ab und ist auch nicht klar als Werbung deklariert. Deshalb stellt der Presserat einen Verstoss gegen die Richtlinie 10.1 (Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» fest. Besonders ins Gewicht falle dies bei politischer Werbung vor einer Abstimmung.

Des Weiteren hält der Presserat fest, dass die Kennzeichnungspflicht auch für die Publikationen in den Sozialen Medien gilt. Hier wurde bei der Publikation auf der Facebookpage die Kennzeichnung «Gesponsert» auch als ungenügend transparent taxiert. Der Presserat empfiehlt hier die eindeutigere Kennzeichnung mit «Bezahlte Werbepartnerschaft». (nfz)


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