Tragischer Vorfall in der Notfallpraxis
08.05.2021 AargauKantonsspital Baden akzeptiert Urteil des Obergerichts
Ein Urteil des Obergerichts entschädigt die Angehörigen eines Notfall-Patienten, der kurz nach dem Besuch der Notfallpraxis einen Herzinfarkt erlitt und später verstarb, mit 100 000 Franken.
Am Abend des 27. Februar 2014 begab sich ein 49-jähriger Mann mit Beschwerden und Druck hinter der Brust in den Notfall des Kantonsspital Baden (KSB). Nach der üblichen Eintrittstriage wurde er von einer Hausärztin in der angrenzenden Notfallpraxis untersucht. Da diese nichts Verdächtiges feststellen konnte, wurde der Patient wieder entlassen. Er begab sich zu Fuss nach Hause, durchquerte Dättwil und erlitt schliesslich an der Täfern-Bushaltestelle einen Herzinfarkt. Zwar eilten rasch Rettungssanitäter herbei, doch die Hilfe kam zu spät. Der Mann erlitt als Folge des Herzinfarkts irreversible Hirnschäden. Gut zwei Jahre wurde er gepf legt, ehe er verstarb und seine Frau und zwei Kinder hinterliess.
Nebst dem emotionalen Verlust entstanden für die Hinterbliebenen auch sehr hohe Kosten, für welche die Hinterbliebenen vom KSB Schadenersatz verlangten. Das Bezirksgericht Baden hiess die Klage gut und verurteilte das KSB im Oktober 2019 wegen Verletzung der Sorgfaltspf licht zur Zahlung von 100 000 Franken. Das Obergericht das Kantons Aargau bestätigt mit seinem Urteil vom 14. April 2021 diesen Entscheid. Das Bezirksgericht Baden rügte insbesondere die Qualität des Arztberichtes sowie Organisationsfehler.
Das KSB räumt ein, dass beim tragischen Vorfall im Februar 2014 nicht alle Handlungen in der Notfallpraxis den im Spital gängigen Standards entsprachen. In den letzten Jahren seien jedoch die Abläufe und Prozesse in der Notfallpraxis angepasst und mit dem Bau einer neuen Notfallpraxis im Jahre 2016 auch die Infrastruktur optimiert worden.
Das Kantonsspital Baden teilt nun mit, dass es beschlossen hat, dieses Urteil zu akzeptieren. Den Hinterbliebenen drückt es bei dieser Gelegenheit erneut sein grosses Bedauern über den tragischen Vorfall aus. Dank weiteren Massnahmen habe das KSB in den letzten Jahren die Zahl der Haftpflichtfälle kontinuierlich senken können. Diese liegen heute 29 Prozent unter dem Branchenschnitt, teilt das Kantonsspital weiter mit. (nfz)