Tierschutz

  11.05.2021 Leserbriefe, Wölflinswil

In einer vierseitigen Fachinformation vom BLW wird den Landwirten diktiert, wie sie Ihre Kälberhütten korrekt zu platzieren haben. Es wird gefordert, dass die Kälber ab zwei Wochen in Gruppen gehalten werden und die Kälberiglus so aufgestellt werden, dass möglichst viel Zugang zum Aussenklima und zu Umwelteinflüssen gewährt ist. Gleichzeitig jedoch muss ein notwendiger Witterungsschutz vorhanden sein. Es wird den Landwirten empfohlen, die Iglus zum Beispiel unter einem Baum aufzustellen, um sie von direkter Sonneneinstrahlung zu schützen, wobei jedoch dem wandernden Schattenwurf Beachtung geschenkt werden muss. Solche Forderungen hören sich auf den ersten Blick zwar noch idyllisch und schön an, sind aber leider in der Praxis aus folgenden Gründen nicht sinnvoll und umsetzbar:

Laut Gewässerschutzgesetz müssen Kälberhütten auf einem befestigten Untergrund mit Entwässerung in eine Jauchegrube platziert sein. Wie soll das unter einem Baum möglich sein? Der Landwirt muss sich hier, nach Empfehlung vom BLW, also entscheiden, ob er gegen das Gewässerschutzgesetz oder das Tierschutzgesetz verstossen soll! Die Bussen können in beiden Fälle mehrere Tausend Franken betragen.

Neugeborene Kälber werden ohne eigene Immunität gegen Krankheiten geboren. Sie werden in den ersten Lebenswochen durch die Muttermilch mit Immunstoffen versorgt. Leider hält dieser Schutz nur bis zur ca. dritten Lebenswoche, ab diesem Zeitpunkt ist das Kalb in einem sogenannten Immunitätsloch, bis das Kalb ein eigenes, starkes Immun- system hat. Laut Tierschutz muss man die Kälber in dieser Zeit Wind, Regen und im Winter sogar Kälte aussetzen. Diese Forderung hat mit einem qualitativen Tierschutz nichts zu tun.

Auf meinem ehemaligen Betrieb werden die Kälber bis ca. 3-4 Wochen nach Geburt in einem Einzeliglu unter einem Vordach gehalten. Sie haben viel Licht, frische Luft und Sichtkontakt zu Artgenossen. Nachdem die Kälber selber ein starkes Immunsystem entwickelt haben, werden sie in die Gruppenhaltung verlegt. Dieses System hat sich, wie unser Bestandes Tierarzt ebenfalls bestätigt, sehr bewährt. Dass dieses Haltungssystem nicht mehr den Tierschutz-Vorschriften entsprechen soll, ist für mich unbegreiflich. Nach den neuen Forderungen vom BLW müssten in der Praxis verschiedene Standorte für die Kälberhaltung zur Verfügung stehen. Dies hätte unter Umstände eine Baubewilligung in der Landwirtschaftszone zur Folge, welche der Kanton mit Sicherheit nicht bewilligt.

Ich denke jeder Landwirt weiss am besten, wie er seine Kälber halten muss, damit es ihnen gut geht und sie am wenigsten Gesundheitsschäden haben. Somit braucht es keine extremen Mitglieder vom Tierschutz, welche die Realität nicht mehr kennen.

Noch eine Bitte an unsere gewählten Politiker/innen: Bekämpft unsere teure und aufwendige, doppelte und mehrfach geführte Bürokratie und unsinnige Auflagen.

JOSEF REIMANN, WÖLFLINSWIL


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