Rüge nur knapp entgangen

  06.05.2021 Nordwestschweiz

BASEL. Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde der Basler Politikerin Heidi Mück gegen die Basler Zeitung (BaZ) knapp abgewiesen. Mück hatte die Verletzung der Wahrheitspflicht des Journalistenkodex moniert. Der Presserat vertritt die Auffassung, dass die Beschwerdeführerin zwar als Person der Öffentlichkeit und als Politikerin damit rechnen muss, dass in der Vergangenheit Liegendes erneut aufgegriffen wird. Dennoch misst der Artikel der BaZ Vergangenem sehr grosse Relevanz zu und geht mit der Zuschreibung einer «tieferen Affiliation» Mücks zur BDS (Boykott, Desinvestition und Sanktion gegen Israel) an die Grenze des Zulässigen. Deshalb erachtet der Presserat das Wahrheitsgebot als nur knapp nicht verletzt. (nfz)


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