Keine Maskenpflicht im Freibad

  04.05.2021 Aargau

In Freibädern gilt im Aargau keine Maskenpflicht ausser in Eingangs- und Garderobenräumen. Die Freibäder können in ihren Schutzkonzepten Ausnahmen von der Maskenpflicht für Aussenbereiche wie Liegewiesen und Beckenbereiche vorsehen. Das sieht auch die sich bei den Kantonen in der Anhörung befindliche Covid- 19-Verordnung so vor. Wenn keine Maske getragen wird, sind die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln zu beachten. Das betrifft in erster Linie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. (nfz)


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