Erste vorsichtige Lockerungen der Maskentragpflicht im Volksschulbereich

  12.05.2021 Aargau, Brennpunkt

Ab dem 17. Mai 2021 gilt die Maskentragpflicht für alle Erwachsenen und die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarschulklasse an der Volksschule ausschliesslich für die Innenräume der Schulen. Zudem dürfen Schulreisen und Schullager mit entsprechenden Schutzmassnahmen wieder durchgeführt werden.
Weiterhin ist es das wichtigste Ziel, dass die Volksschule im Präsenzunterricht stattfinden und ein möglichst ordentlicher Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann, heisst es in einer Medienmitteilung des Kantons. Mindestens bis die nationale Impfkampagne sowie das breitflächige repetitive Testen ausreichend umgesetzt sind, wird auch das Einhalten und Anordnen von Covid-19-Schutzmassnahmen weiterhin Teil des Schulalltags sein.
• Die Maskentragpflicht auf dem Schulareal bzw. im Aussenraum wird für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarschulklassen, der Oberstufe sowie für Erwachsene aufgehoben.
• Musik- und Instrumentalunterricht sind unter Einhaltung besonderer Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) oder anderer Schutzmassnahmen ohne das Tragen einer Maske wieder möglich.
• Nebst Ausflügen und Exkursionen sind unter Einhaltung der Schutzmassnahmen auch Schulreisen wieder erlaubt.
• Mehrtägige Lager sind nicht empfohlen, aber im Klassenverband und unter Einhaltung sämtlicher geltenden Schutzmassnahmen und -konzepte möglich.
• Öffentliche Schulanlässe sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen wieder möglich.


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