Das Entwicklungskonzept beschlossen

  15.05.2021 Rheinfelden

Sie ist die älteste Stadt im Kanton Aargau und zählt aktuell rund 13 600 Einwohnerinnen und Einwohner. Nun hat die Zähringerstadt ihre Zukunftsideen im Räumlichen Entwicklungskonzept festgeschrieben. «Neben Siedlung und Städtebau legt das Konzept ein besonderes Augenmerk auf Erschliessung und Mobilität sowie Landschaft und Stadtklima», wie es in einer Medienmitteilung der Stadt heisst.

Mit Vertretenden aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung haben Stadtrat und das Raumplanungsbüro sa_partners seit September 2018 am Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) der Stadt Rheinfelden gearbeitet. Das REK dient als Orientierungsrahmen für die zukünftige Entwicklung der Stadt und als Grundlage für die anschliessende Revision der Nutzungsplanung. Nach den partizipativen Arbeiten mit der Begleitgruppe eröffnete der Stadtrat im Herbst 2019 ein öffentliches Mitwirkungsverfahren, an dem sich 64 Mitwirkende mit insgesamt 845 Eingaben beteiligt haben. Jede Mitwirkungseingabe wurde beurteilt und in einem 285 Seiten umfassenden Mitwirkungsbericht festgehalten. Der Stadtrat hat das bereinigte Konzept nun mit einem Schlussbericht verabschiedet und veröffentlicht.

Das Räumliche Entwicklungskonzept ist das Steuerungs- und Führungsinstrument der Gemeindeentwicklung und die strategische Grundlage für die Nutzungsplanung. «Es weist die Richtung und schärft das Bewusstsein von Bevölkerung und Gemeinderat hinsichtlich der anzustrebenden räumlichen Entwicklung. Ob und wie die einzelnen Ideen umgesetzt werden, entscheiden Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der demokratischen Prozesse, allen voran mit der Nutzungsplanung und über entsprechende Projektvorlagen.» In diesem Sinne sind die im REK formulierten Ideen nicht in Stein gemeisselt, sondern Richtschnur für die weitere Arbeit.

Im kommenden Jahr will der Stadtrat die nächsten Schritte bei der Konkretisierung der räumlichen Entwicklung im Rahmen der Revision der Nutzungsplanung anpacken. In diesem Jahr findet dazu die öffentliche Ausschreibung des Planungsbüros statt. Der REK-Schlussbericht kann ebenso wie der umfassende Mitwirkungsbericht von der Webseite der Stadt heruntergeladen oder in der Stadtkanzlei bezogen werden. (nfz/mgt)


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