Wie sind Grossveranstaltungen wieder möglich?

  30.04.2021 Nordwestschweiz

Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen sind seit Ende Februar 2020 verboten – nur im Oktober 2020 waren sie kurzzeitig erlaubt. Mit der Zunahme der Impfungen und abhängig von der epidemiologischen Lage könnten sie ab Sommer 2021 wieder möglich werden. Wann und unter welchen Bedingungen, wird der Bundesrat voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Juni entscheiden. Weil aber Grossveranstaltungen längere Vorbereitungen erfordern, will der Bundesrat den Organisatoren möglichst früh eine gewisse Planungssicherheit und den Kantonen eine Entscheidungshilfe geben.

Die Kantone sollen ab Ende Mai Grossveranstaltungen mit bis zu 3000 Besucherinnen und Besuchern unter restriktiven Auflagen bewilligen können, sofern diese nach dem 1. Juli 2021 durchgeführt werden. Ab 1. September soll diese Obergrenze auf 10 000 Personen angehoben werden. Diese Daten und Teilnehmerzahlen sind kein Öffnungsplan: Ob solche Veranstaltungen dann auch wirklich durchgeführt werden können, wird der Bundesrat erst später entscheiden. Die Kantone müssen die Bewilligungen widerrufen oder zusätzliche Einschränkungen erlassen, wenn sich die epidemiologische Lage so verschlechtert, dass die Durchführung der Grossveranstaltung nicht mehr möglich oder das Contact Tracing nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Falle greift der Schutzschirm.

Pilotphase im Juni
Der Bundesrat hat auch festgelegt, welche Schutzmassnahmen erfüllt sein müssen, damit ein Kanton die Durchführung einer Grossveranstaltung bewilligen kann. Im Zentrum stehen strenge Schutzkonzepte und die Vorgabe, dass nur geimpfte, negativ getestete und genesene Personen an solchen Veranstaltungen teilnehmen können, um das Übertragungsrisiko zu minimieren. Um die anspruchsvollen Schutzkonzepte zu testen, schlägt der Bundesrat eine Pilotphase vor. Kantone sollen ab Anfang Juni bis Ende Juni 2021 die Durchführung von drei ausgewählten Pilotveranstaltungen mit mindestens 300 und maximal 600 Personen bewilligen können. Diese Pilotveranstaltungen sollen zeigen, ob und wie die Schutzkonzepte für Grossveranstaltungen umgesetzt und die Kontrolle der Impf-, Testund Genesungsnachweise sichergestellt werden können. Ebenso soll geprüft werden, ob die Verwendung von Selbsttests, die vor Ort und unter Aufsicht des Organisators durchgeführt werden können, praxistauglich ist. Der Bundesrat wird die Erfahrungen dieser Pilotveranstaltungen für die Umsetzung der weiteren Öffnungsschritte berücksichtigen. Bis im Sommer soll auch ein schweizweit einheitliches Covid-Zertifikat (fälschungssicherer Impf-, Test- und Genesenennachweis) vorliegen, womit die Kontrolle der Nachweise am Eingang wesentlich erleichtert wird.

Um die Durchführung von Anlässen mit überkantonaler Bedeutung zu unterstützen, hat das Parlament in der Frühlingsession 2021 mit dem neuen Art. 11a im Covid- 19-Gesetz einen «Schutzschirm» für die Veranstaltungsbranche eingeführt. Damit können Publikumsanlässe bewilligt werden, noch bevor klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlaubt. Bund und Kantone beteiligen sich an den ungedeckten Kosten für Veranstaltungen, die aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt oder verschoben werden müssen. (nfz)


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